Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internetdienstleistungen von Galaxus Internet

Stand: März 2025

Hinweis: Nur diese in deutscher Sprache vorliegende Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Internetdienstleistungen von Galaxus Internet ist rechtlich bindend. Die Versionen übersetzt in französischer, italienischer und englischer Sprache sind ausschliesslich zu Informationszwecken bereitgestellt und haben keine Rechtsgültigkeit. Der Kunde akzeptiert die deutsche Sprachversion des Dokumentes.

1 Geltungsbereich, Parteien und Vertragsbestandteile

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Internetdienstleistungen von Galaxus Internet («AGB») bilden, zusammen mit der zugehörigen Bestellung und den weiteren Vertragsbestandteilen, den Vertrag zwischen Digitec Galaxus AG, Pfingstweidstrasse 60b, 8005 Zürich, Schweiz («Galaxus Internet») und Ihnen («Kunde») über die Erbringung und Nutzung von Internetdienstleistungen und zugehörigen Leistungen («Leistungen») von Galaxus Internet. Die folgenden Dokumente bilden integrierte Vertragsbestandteile in absteigender Rangfolge:

  • Tarifübersicht/Tarifdetails
  • Leistungsbeschreibungen und weitere Bedingungen
  • Diese AGB

Zudem gelten die allgemeine Datenschutzerklärung der Digitec Galaxus AG sowie die Datenschutz-Informationen zu Galaxus Internet. Die Vertragsbestandteile sind auf abos.galaxus.ch abrufbar und gelten in der jeweils aktuellen Version. Galaxus Internet kann dem Kunden die Vertragsbestandteile zudem per E-Mail zustellen. Mit Vertragsabschluss bzw. Abschluss der Registrierung/Bestellung bestätigt der Kunde, sämtliche Vertragsbestandteile zur Kenntnis genommen und unverändert akzeptiert zu haben sowie die Richtigkeit seiner Angaben und derjenigen der weiteren Nutzer. Der Kunde haftet gegenüber Galaxus Internet für die Richtigkeit der Angaben bzw. für Schäden infolge falscher oder unzureichender Angaben. Die Vertragsbestandteile gelten in jedem Fall ab der erstmaligen Nutzung der Leistungen, spätestens aber 14 Tage nach Vertragsabschluss als akzeptiert. Erhebt der Kunde innert dieser Frist Einwände gegen alle oder einzelne Vertragsbedingungen, wird der Vertrag entschädigungslos aufgelöst. Die Leistungen von Galaxus Internet beinhalten Internetdienstleistungen mittels Zurverfügungstellung eines Internetanschlusses («Anschluss») inkl. Router. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesen AGB und den weiteren Vertragsbestandteilen.

2 Inkrafttreten, Dauer und Beendigung

2.1 Inkrafttreten und Dauer

Der Vertrag tritt mit Aktivierung des jeweiligen Anschlusses in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Es gilt die bei Vertragsabschluss geregelte Mindestvertragslaufzeit, falls vorgesehen. Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden und Annahme durch Galaxus Internet zustande. Die Registrierung/Bestellung gilt als Antrag des Kunden. Galaxus Internet entscheidet im eigenen Ermessen, ob der Antrag des Kunden angenommen und damit der Vertrag mit dem Kunden abgeschlossen wird. Voraussetzung für den Abschluss und das Zustandekommen des Vertrages zwischen Galaxus Internet und dem Kunden ist u.a. dessen Registrierung (inkl. allfälliger Identifizierung anhand eines Ausweisdokumentes). Galaxus Internet kann den Antrag des Kunden auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Galaxus Internet kann den Antrag des Kunden durch Aktivierung des Anschlusses annehmen.

Der Anschluss wird erst nach Registrierung des Kunden aktiviert. Stellt sich nach Abschluss der Registrierung heraus, dass der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder unzureichende Ausweisdokumente hochgeladen hat, kann Galaxus Internet die Berichtigung oder Vervollständigung der Angaben bzw. Ausweisdokumente verlangen oder einen bereits aktivierten Anschluss entschädigungslos deaktivieren bzw. löschen. Zum Vertragsabschluss befugt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz bzw. Unternehmen mit Sitz in der Schweiz.

Galaxus Internet behält sich zudem vor, die Registrierung mehrerer Anschlüsse auf dieselbe Person bei Verdacht auf Missbrauch abzulehnen.

2.2 Abonnement-Wechsel

Galaxus Internet kann dem Kunden eine Auswahl an verschiedenen Abonnementen mit unterschiedlichem Leistungsumfang und entsprechenden Preisen anbieten. Der Kunde ist dazu berechtigt, auf einen anderen Abonnement-Typ zu wechseln, soweit und sofern solche von Galaxus Internet angeboten werden. Die hierfür geltenden Fristen sind im Kundenkonto ersichtlich.

Die Vertragslaufzeit wird durch den Wechsel des Abonnements-Typs nicht beeinflusst. Die Abrechnung erfolgt tagesaktuell.

Die Berechtigung des Abonnement-Wechsels kann eingeschränkt sein, insbesondere aber nicht ausschliesslich bei Zahlungsverzug.

2.3 Vorzeitige Aktivierung

Wenn der Anschluss technisch vor dem vom Kunden gewünschten Nutzungsbeginn («Wunschdatum») aktiviert wird, kann der Kunde diesen bereits vorzeitig nutzen.

Für den Zeitraum zwischen der technischen Bereitstellung des Anschlusses («Aktivierungsdatum») und dem Wunschdatum hat der Kunde keinen Anspruch auf Leistungen von Galaxus Internet (Ziffer 3 Leistungen von Galaxus Internet). Der Kunde ist jedoch bereits während diesem Zeitraum verpflichtet, seine vertraglichen Pflichten (Ziffer 6 Pflichten/Leistungen des Kunden) einzuhalten, mit Ausnahme der Pflicht zur Bezahlung der Abonnementsgebühren, die für diesen Zeitraum entfällt.

2.4 Beendigung

2.4.1 Kündigung des Vertrages oder eines Anschlusses

Der Kunde kann Kündigungen ausschliesslich im Kundenkonto («Kundenkonto», zugänglich über abos.galaxus.ch) vornehmen. Kündigungen per Brief oder E-Mail werden nicht akzeptiert.

Bezieht der Kunde mehrere Leistungen von Galaxus Internet, hat er jene Leistung zu benennen, die gekündigt werden soll (z.B. einen einzelnen Anschluss, falls dem Kunden mehrere Anschlüsse zugeordnet sind). Bezieht sich die Kündigung auf den Vertrag, werden gleichzeitig alle Anschlüsse, die dem Vertrag zugeordnet sind, inklusive sämtliche diesen Anschlüssen zugeordnete Optionen mitgekündigt. Bezieht sich die Kündigung auf einen einzelnen Anschluss, werden gleichzeitig sämtliche diesem Anschluss zugeordnete Optionen mitgekündigt. Hingegen hat die Kündigung eines einzelnen Anschlusses keinen Einfluss auf den Bestand von allfälligen weiteren Anschlüssen. Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf abos.galaxus.ch ausgekennzeichneten Kündigungsfristen. Eine Kündigung ohne Einhaltung einer ausgekennzeichneten Kündigungsfrist ist nur gegen Bezahlung der monatlichen Gebühren bis zum ordentlichen Kündigungstermin zzgl. einer Bearbeitungsgebühr möglich, welche sofort fällig werden. Abweichende Regelungen im Einzelfall bleiben vorbehalten.

2.4.2 Kündigung von Optionen

Optionen können jederzeit unter Einhaltung der im Kundenkonto ausgekennzeichneten Frist gekündigt werden. Ist eine Mindestvertragsdauer vorgesehen, ist eine Kündigung von Optionen erst nach deren Ablauf möglich. Die Kündigung einer Option hat keinen Einfluss auf den Bestand des Anschlusses, welchem diese Option zugeordnet ist. Vorbehältlich einer Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund, ist die Kündigung von Optionen durch den Kunden vor Ablauf einer allfälligen Mindestvertragsdauer nur mit Zustimmung von Galaxus Internet und unter Kostenfolgen möglich. Der Kunde hat sämtliche monatlich wiederkehrenden Gebühren zuzüglich aller kostenpflichtigen Leistungen bis zum Ablauf einer allfälligen Mindestvertragsdauer zu bezahlen (Einmalzahlung). Diese Gebühren werden sofort fällig.

Der Kunde hat die vorgenannten Gebühren auch dann zu bezahlen, wenn die betroffene Option oder der Anschluss, welchem die Option zugeordnet war, seitens Galaxus Internet aus einem wichtigen Grund gekündigt wird, welchen der Kunde zu vertreten hat. Kündigt Galaxus Internet die Option oder den Anschluss aus einem wichtigen Grund, welchen der Kunde nicht zu vertreten hat, schuldet der Kunde keine Gebühren.

2.4.3 Kündigung aus wichtigem Grund

Galaxus Internet hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, den Vertrag, einzelne Anschlüsse oder einzelne Optionen frist- und entschädigungslos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • Anzeichen bestehen, dass der Kunde die Leistungen rechts-, vertragswidrig oder missbräuchlich nutzt,
  • eine zuständige Behörde anordnet, dem Kunden die Leistungen nicht weiter zur Verfügung zu stellen,
  • die Netze von Galaxus Internet, des Netzwerkpartners oder von Dritten bzw. deren Nutzung durch den Kunden beeinträchtigt wird,
  • Grund zur Annahme besteht, dass der Kunde bei Vertragsabschluss bzw. im Rahmen der Registrierung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat,
  • der Kunde in Zahlungsverzug ist,
  • überwiegende öffentliche Interessen dies erfordern.

Die allfällige Wiederaufnahme eines gekündigten Vertrags oder Anschlusses hat für den Kunden Kostenfolgen in Höhe der auf abos.galaxus.ch publizierten Gebühren.

Der Kunde hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, den Vertrag, einzelne Anschlüsse oder einzelne Optionen fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • Galaxus Internet eine andauernde schwerwiegende Vertragsverletzung schuldhaft begeht und diese trotz Abmahnung durch den Kunden unter Ansetzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt,
  • kein Breitband-Internet-Zugang (gar nicht verfügbar oder mindestens ununterbrochen während mehr als 7 Tagen) an der Installationsadresse des Kunden besteht (ausgenommen bei höherer Gewalt),
  • der Kunde umzieht und am neuen Wohnort die Dienstleistung nicht mehr nutzen kann,
  • im Todesfall des Kunden.

3 Leistungen von Galaxus Internet

3.1 Allgemein

Galaxus Internet stellt dem Kunden einen oder mehrere Anschlüsse bereit, über welche der Kunde Internetdienstleistungen nutzen kann. Die Leistung von Galaxus Internet wird ausschliesslich an der bei Vertragsabschluss vom Kunden definierten Installationsadresse gewährleistet. Die Leistungen werden unter Beizug eines von Galaxus Internet gewählten Netzbetreibers («Netzwerkpartner») erbracht. Für die Erbringung ihrer Leistungen kann Galaxus Internet jederzeit weitere Dritte im In- und Ausland beiziehen.

Der Leistungsumfang von Galaxus Internet umfasst die Bereitstellung eines funktionalen Internetanschlusses, inkl. der Bereitstellung eines funktionsfähigen Router-Geräts («Router»). Dies gilt, sofern in der Wohn- oder der Betriebsstätte des Kunden bereits ein funktionales Breitbandsignal der vom Kunden gewünschten Technologie verfügbar ist (Optical termination outlet ready, «OTO-ready»). Die funktionale Installation des Routers und die funktionale Verbindung sowie Nutzung des Routers mit Endgeräten des Kunden liegt ausdrücklich in der Verantwortung des Kunden und nicht in der Verantwortung von Galaxus Internet.

Falls ein Internetanschluss der vom Kunden gewählten Technologie bis zur Verteilzentrale an der Wohnadresse besteht, jedoch kein Breitbandkabel der vom Kunden gewählten Technologie innerhalb des Gebäudes verlegt wurde (Building entry point ready, «BEP-ready»), liegt die Verantwortung für die Bereitstellung eines funktionalen Breitbandsignals in der Wohnung oder Betriebsstätte ausdrücklich beim Eigentümer der Wohnung oder Betriebsstätte und nicht bei Galaxus Internet. Der Kunde kann Galaxus Internet jedoch mit ausdrücklicher Einwilligung des Eigentümers der Wohnung oder Betriebsstätte damit beauftragen, ein funktionsfähiges Breitbandsignal in der Wohnung oder der Betriebsstätte bereitzustellen. Die Kosten dafür fallen zu Lasten des Eigentümers. Galaxus Internet übernimmt dabei einzig eine Vermittlerrolle zwischen dem Kunden, dem Eigentümer, dem Drittanbieter der Servicedienstleistung und dem Netzwerkpartner.

In Ausnahmefällen kann die Einrichtung eines Anschlusses unmöglich (z.B. keine Netzabdeckung, kein bestehender Hausanschluss) oder nicht sinnvoll sein (z.B. zu geringe verfügbare Bandbreite auf einem Anschluss). In solchen Fällen behält sich Galaxus Internet vor, eine Aufschaltung eines Anschlusses abzulehnen. Eine Leistungspflicht kommt für alle Leistungen erst mit Prüfung aller Voraussetzungen durch Galaxus Internet zu Stande.

Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang und zu den technischen Anforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen definiert.

3.2 Optionen

Optionen beinhalten Zusatzfunktionen zum Anschluss, falls vorhanden (z.B. fixe IP-Adresse, alternativer Router, etc.). Die Optionen werden entweder kostenlos erbracht, in den Abonnement-Preis eingerechnet oder separat (z.B. nutzungsabhängig) abgerechnet. Die Verfügbarkeit einzelner Optionen je nach Abonnement, deren Leistungsumfang und Vertragsdauer sind auf abos.galaxus.ch ersichtlich. Die aktivierten Optionen pro Anschluss werden im Kundenkonto aufgeführt. Galaxus Internet leistet keine Gewähr für die durchgehende Verfügbarkeit der Optionen. Galaxus Internet behält sich zudem vor, die Optionen jederzeit zu erweitern, einzuschränken, einzustellen oder anderweitig anzupassen. Sofern der Kunde solche betroffenen Optionen in Anspruch nimmt, werden ihm derartige Änderungen in geeigneter Form mitgeteilt (Ziffer 9.3). Die Einschränkung oder Einstellung einer Option hat keinen Einfluss auf den Bestand des Vertrages oder Anschlusses, welchem die Option zugeordnet ist.

3.3 Option Family + Friends

Die Option Family + Friends beinhaltet die Möglichkeit, die Anschlüsse verschiedener Kunden in das Kundenkonto eines Kunden einzubinden und darüber zu verwalten («Family + Friends Kundenkonto»). Dadurch profitieren die zugehörigen Kunden i.d.R. von einer Gutschrift auf das Kundenkonto, sofern und soweit anwendbar. Die Verwaltung der Anschlüsse, die in das Family + Friends Kundenkonto eingebunden sind («eingebundene Anschlüsse»), sowie die Bezahlung der zugehörigen Rechnungen erfolgt durch den Inhaber des Family + Friends Kundenkontos («Hauptkunde»). Sobald der Inhaber eines eingebundenen Anschlusses ein eigenes Zahlungsmittel hinterlegt, bezahlt dieser seine eigene Rechnung selbst. Zwischen Galaxus Internet und den weiteren Kunden, deren Anschlüsse in das Family + Friends Kundenkonto eingebunden sind («zugehörige Kunden»), bestehen separate und unabhängige Vertragsbeziehungen. Entsprechend findet bei einer Einbindung eines bereits bestehenden Anschlusses in ein Family + Friends Kundenkonto keine Übertragung des betreffenden Vertrages auf den Hauptkunden statt und der betreffende zugehörige Kunde bleibt Inhaber seines Anschlusses. Bei der Erweiterung eines Family + Friends Kundenkontos mit dem Anschluss eines neuen Kunden schliesst dieser neue Kunde einen separaten Vertrag mit Galaxus Internet ab und wird Inhaber des betreffenden Anschlusses.

Der zugehörige Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Verwaltung seines Vertrages und Anschlusses durch den Hauptkunden erfolgen kann (z.B. Vornahme von Router-Konfigurationen, Kündigung des Anschlusses, etc.) und dieser Einsicht in Vertrags-, sowie weitere Daten über den zugehörigen Kunden und dessen Anschluss hat.

Verfügt der zugehörige Kunde über ein Kundenkonto mit eigenem Login, kann dieser seinen Anschluss gleichzeitig selbst verwalten. Der Hauptkunde und die zugehörigen Kunden nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass für alle zugehörigen Kunden im Family + Friends Kundenkonto Informationen in Bezug auf den Hauptkunden und in Bezug auf die zugehörigen Kunden ersichtlich sind (z.B. Vorname, Initialen des Vor-, Nachnamen oder das gewählte Abonnement).

Der Hauptkunde ist in Bezug auf alle eingebundenen Anschlüsse zur Bezahlung der entsprechenden Rechnungen (Abonnementgebühren, Gebühren für Optionen und alle weiteren infolge Nutzung der von Galaxus Internet bezogenen Leistungen in Rechnung gestellten Beträge) verpflichtet. Diese Verpflichtung endet bei einem Wechsel des Abonnements und des damit verbundenen Tarifs nicht. Für den Hauptkunden entsteht eine befreiende Wirkung für die Rechnungen eines zugehörigen Kunden, sobald Letztgenannter ein eigenes Zahlungsmittel hinterlegt. Die Verpflichtung zur Bezahlung der entsprechenden Rechnungen des zugehörigen Kunden liegt sodann beim zugehörigen Kunden. Wird ein Anschluss im Laufe eines Kalendermonats in das Family + Friends Kundenkonto eingebunden, werden dem Hauptkunden die gesamte Abonnement-Gebühr sowie sämtliche weiteren infolge Nutzung des betreffenden Anschlusses anfallenden Beträge für den vollen Kalendermonat in Rechnung gestellt. Die Bezahlung der Rechnungen durch den Hauptkunden erfolgt mit befreiender Wirkung für die zugehörigen Kunden. Galaxus Internet ist jedoch berechtigt, ihre Forderungen z.B. bei Zahlungsrückständen oder -ausfällen direkt gegenüber den zugehörigen Kunden für ihre jeweiligen eigenen Leistungen geltend zu machen. Hinterlegt ein zugehöriger Kunde im Laufe eines Kalendermonats ein eigenes Zahlungsmittel, werden dem zugehörigen Kunden die Beträge für den vollen Kalendermonat in Rechnung gestellt. Die Bezahlung der Rechnung durch den zugehörigen Kunden erfolgt mit befreiender Wirkung für den Hauptkunden.

Zudem ist Galaxus Internet im Falle einer rechts- oder vertragswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung einzelner zugehöriger Anschlüsse oder bei Zahlungsrückständen oder -ausfällen berechtigt, geeignete Massnahmen bei sämtlichen eingebundenen Anschlüssen eines Family + Friends Kundenkontos zu ergreifen (z.B. Sperrung von Leistungen oder Kündigung von Anschlüssen), jedoch ausschliesslich für Anschlüsse, bei welchen die Bezahlung über den Hauptkunden erfolgt.

3.4 Gewährleistung

Galaxus Internet gewährleistet die sorgfältige Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Insbesondere bemüht sich Galaxus Internet um eine hohe Verfügbarkeit ihrer Leistungen und Netzwerke. Netzwerkstörungen, die im Einflussbereich von Galaxus Internet liegen, werden so schnell wie möglich behoben. Galaxus Internet übernimmt jedoch keine Gewähr oder Zusicherung für

  • ein durchgehendes unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren der Infrastruktur und ihrer Leistungen sowie deren Sicherheit,
  • eine durchgehende und flächendeckende Verfügbarkeit der Leistungen,
  • bestimmte Übertragungszeiten, -geschwindigkeiten oder -kapazitäten,
  • eine bestimmte Verfügbarkeit und Qualität in Bezug auf den Datenverkehr, insbesondere auf Drittnetzen oder mit Anschlüssen von Drittnetzen, sowie in Bezug auf Betrieb und Support,
  • die Verfügbarkeit einzelner Breitbandtechnologien und Standards,
  • die Zurverfügungstellung oder Beibehaltung bestimmter technischer Mittel (z.B. Infrastrukturen, Plattformen, Übertragungstechnologien und -protokolle sowie Benutzeroberflächen) und die Zurverfügungstellung oder Beibehaltung von darüber zugänglichen Leistungen,
  • die Integrität für die über die Infrastruktur des Netzwerkpartners oder die Netze von Dritten übermittelten oder bezogenen Daten,
  • von Dritten erstellte, respektive bei Dritten abrufbare Inhalte bzw. Leistungen,
  • den Schutz der Netzinfrastruktur vor unerlaubten Zugriffen,
  • den Schutz des Kunden oder von dessen Geräten und Daten vor schädlicher Software, Viren, Spamming, Trojanern, Hacker, Spyware, Phishing-Angriffen oder anderen kriminellen Handlungen Dritter,
  • die Vermeidung von Datenverlusten,
  • Sicherheitsvorkehrungen an der Infrastruktur des Netzwerkpartners, die Schäden an Geräten des Kunden vermeiden sollen,
  • im Falle des Umzugs des Kunden, dass die Leistungen am neuen Ort im gleichen Umfang angeboten werden können.

Weiter übernimmt Galaxus Internet keine Verantwortung für

  • Inhalte, die der Kunde von Galaxus Internet übermitteln oder bearbeiten lässt oder die er Dritten zugänglich macht,
  • Inhalte, die der Kunde über die Breitbandnetze erhält,
  • die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht- und Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit sowie zeitgerechte Zustellung von Informationen, welche von Dritten erstellt, bei Dritten abrufbar bzw. über die Leistungen von Galaxus Internet zugänglich gemacht werden.

Galaxus Internet ist in der Wahl der technischen Mittel frei, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen eingesetzt werden, soweit diese nicht anders vertraglich vereinbart wurden. Zu diesen technischen Mitteln gehören beispielsweise Infrastrukturen, Plattformen, Übertragungstechnologien und -protokolle sowie Benutzeroberflächen.

3.5 Breitbandnetz und Unterhalt

Aus rechtlichen, technischen oder faktischen Gründen kann sich eine bestehende Breitbandversorgung an einem bestimmten Ort verschlechtern oder ganz entfallen.

Galaxus Internet bzw. der Netzwerkpartner behalten sich vor, die Leistungen vorübergehend zu beschränken oder zu unterbrechen, z.B. wegen Unterhalts- und Wartungsarbeiten, zur Einführung neuer Technologien, zur Behebung von Störungen oder aufgrund von Kapazitätsengpässen. Der Eintritt eines solchen Ereignisses berechtigt den Kunden nicht zur ausserordentlichen Kündigung des Vertrages, eines einzelnen Anschlusses oder von Optionen. Galaxus Internet bemüht sich zusammen mit dem Netzwerkpartner, Störungen, die in ihrem Einflussbereich liegen, während den Betriebszeiten innert angemessener Frist zu beheben. Wird Galaxus Internet durch den Kunden wegen Störungen in Anspruch genommen, deren Ursache nicht in der Infrastruktur von Galaxus Internet oder des Netzwerkpartners liegen, können die damit verbundenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

3.6 Bandbreiten, Übertragungsgeschwindigkeiten und Technologien

Die von Galaxus Internet angegebenen Bandbreiten sind unverbindlich. Galaxus Internet garantiert keine Mindestbandbreite. Die angegebenen Übertragungsgeschwindigkeiten sind bestmögliche Leistungen und können nicht garantiert werden. Die tatsächliche Übertragungsgeschwindigkeit hängt z.B. vom Anschluss, von der Distanz zur nächsten Zentrale, von der Qualität der Leitungen, von der Netzauslastung oder anderen Faktoren ab und kann somit in der Regel tiefer sein als die angegebene maximale Internetgeschwindigkeit. Die Nutzbarkeit von WLAN ist zudem abhängig von den örtlichen Gegebenheiten am Kundenstandort. Galaxus Internet bzw. der Netzwerkpartner sind berechtigt, ältere Technologien und Standards nach entsprechender vorgängiger Information einzustellen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Technologie oder einen bestimmten Standard.

3.7 Router

Die von Galaxus Internet dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellte Hardware, wie z.B. Router, bleibt während der gesamten Vertragsdauer im Eigentum von Galaxus Internet. Galaxus Internet behält sich vor, neuwertige, jedoch nicht fabrikneue Router zur Verfügung zu stellen. Router gehen nicht in das Eigentum des Kunden über und können somit weder verkauft, verpfändet, vererbt noch sonst wie an Dritte übertragen werden. Der Kunde ist für den sorgfältigen Gebrauch des Routers verantwortlich. Muss der Router aufgrund unsachgemässen Gebrauchs, Verlust oder ein anderes Verschulden des Kunden ersetzt werden, werden die auf abos.galaxus.ch ausgewiesenen Kosten einer Aktivierung eines Anschlusses fällig. Der Router darf nicht für einen anderen als den vertragsgemässen Zweck verwendet werden. Untersagt sind insbesondere das Öffnen des Routers und die Vornahme von Eingriffen in die Soft- und/oder Hardware. Galaxus Internet ist berechtigt, zwecks Konfiguration, Wartung oder Optimierung und/oder Erweiterung ihrer Dienstleistungen über das Internet jederzeit auf den Router zuzugreifen und dort vorhandene technische Daten bzw. Software einzusehen, zu verändern, zu aktualisieren oder zu löschen. Galaxus Internet haftet nicht für Datenverluste beim Kunden. Dies gilt insbesondere, wenn diese infolge Austausches eines defekten Routers oder fehlerhafter Software oder nach Durchführung der Fernwartung entstanden sind. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist der Kunde verpflichtet, das Gerät unbeschädigt und innerhalb einer Frist von 30 Tagen an Galaxus Internet zurückzusenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so hat der Kunde Galaxus Internet pro Gerät, ungeachtet dessen Alters, eine Entschädigung zu bezahlen, welche mit der Mahnung ausgesprochen wird.

3.8 Adressierungselemente

Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung einer bestimmten statischen IP-Adresse oder eines anderen Adressierungselements. Dies kann zur Folge haben, dass z.B. Fernzugriffe nicht möglich sind. Galaxus Internet stellt dem Kunden die IP-Adresse und die weiteren Adressierungselemente zur Nutzung zur Verfügung. Sie gehen nicht in das Eigentum des Kunden über und können somit weder verkauft, verpfändet, vererbt noch sonst wie an Dritte übertragen werden. Galaxus Internet kann die IP-Adresse oder die weiteren Adressierungselemente entschädigungslos zurücknehmen oder ändern, wenn behördliche, betriebliche, rechtliche oder technische Gründe dies erfordern. Sämtliche Adressierungselemente fallen bei Beendigung des Vertrags, Anschlusses oder Bezugs der entsprechenden Leistung entschädigungslos an Galaxus Internet zurück und können anderen Kunden zugeteilt werden. Bei einer Zurverfügungstellung der Nutzung eines Anschlusses durch den Kunden an weitere Personen (z.B. Wohngemeinschaft), werden den zuständigen Behörden auf deren Anfrage hin weiterhin Name, Adresse und weitere Angaben des Kunden bekanntgegeben. Werden unter Einsatz des zur Verfügung gestellten Anschlusses strafrechtlich relevante Handlungen begangen, kann der Kunde unter Umständen wegen Gehilfenschaft, Mittäterschaft oder Begünstigung strafrechtlich belangt werden.

3.9 Sperrung

Galaxus Internet kann Anschlüsse oder andere Leistungen ohne Vorankündigung ganz oder teilweise sperren oder beschränken, wenn

  • ein wichtiger Grund vorliegt (Ziffer 2.4.3),
  • die Sperrung oder Einschränkung im mutmasslichen Interesse des Kunden ist, z.B. bei Missbrauch durch Dritte,
  • bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der Zahlungspflichten gemäss Ziffer 5.3.

Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung mit geeigneten Mitteln unterrichtet. Die Sperrung oder Einschränkung kann so lange aufrechterhalten werden, bis der Grund der Sperrung bzw. Einschränkung wegfällt. Sofern der Kunde den Grund für die Sperrung oder Einschränkung zu vertreten hat, bleibt die Pflicht des Kunden zur Bezahlung der betroffenen Leistungen während der Sperrung bzw. Einschränkung unberührt. Weiter kann Galaxus Internet dem Kunden, vorbehaltlich anders lautender fernmelderechtlicher Vorgaben, für die Sperrung und Entsperrung der betroffenen Leistung eine Gebühr gemäss den auf abos.galaxus.ch publizierten Gebühren sowie die Kosten für einen allfälligen Ersatz-Router in Rechnung stellen.

3.10 Support

Für Support steht dem Kunden unter abos.galaxus.ch ein FAQ mit häufigen Fragen/Antworten sowie ein Kontaktformular zur Verfügung. Zudem kann sich der Kunde zu Geschäftszeiten mit Supportanfragen an den Kundensupport von Galaxus Internet wenden. Galaxus Internet bemüht sich, Supportanfragen so rasch als möglich zu beantworten, garantiert aber weder bestimmte Reaktions- noch Antwortzeiten.

4 Preise, Tarife und Gebühren

Es gelten die jeweils aktuellen auf abos.galaxus.ch publizierten Preise, Tarife und Gebühren. Servicegebühren (z.B. Gebühren für Umzug, Router-Ersatzgerät, Servicetechniker, usw.) können ohne vorgängige Information geändert werden. Galaxus Internet kann Preise, Tarife und Gebühren auch unmittelbar vor der Nutzung einer bestimmten Leistung bekannt geben. Die Zahlungspflicht beginnt in der Regel mit der Einschaltung der jeweiligen Leistung, z.B. mit der Aktivierung des Anschlusses. Soweit im Vertrag, insbesondere in der Tarifübersicht bzw. den Tarifdetails nicht abweichend geregelt, gelten folgende weiteren Regelungen:

  • Zusätzlich zum Abonnement-Preis des Anschlusses wird folgendes in Rechnung gestellt: Optionen sowie Gebühren (z.B. Kosten für die Aktivierung, Kosten für einen Umzug, Kosten für ein Router-Ersatzgerät, etc.), sofern nicht ausdrücklich im Leistungsumfang des gewählten Abonnements enthalten.
  • Galaxus Internet stellt für Leistungsbestandteile, welche nicht in der Verantwortung von Galaxus Internet liegen (Ziffer 3.1 Leistungen von Galaxus Internet – Allgemein), auf Wunsch des Kunden Servicetechnikerdienstleistungen über einen Drittpartner zur Verfügung (Ziffer 8 Dienstleistungen und Waren Dritter):
    • OTO-ready: Die Kosten für Servicetechnikerdienstleistungen im Zusammenhang mit OTO-ready-Fällen stellen Drittleistungen dar, gehen in jedem Falle zu Lasten des Kunden und werden von Galaxus Internet dem Kunden in Rechnung gestellt. Galaxus Internet behält sich vor, für die Bereitstellung und Abwicklung eines solchen Auftrags neben der Gebühr für die Servicetechnikerdienstleistungen eine zusätzliche Gebühr in Rechnung zu stellen.
    • BEP-ready: In BEP-ready-Fällen (Ziffer 3.1 Leistungen von Galaxus Internet – Allgemein), trägt in jedem Fall der Eigentümer der Wohnung oder Betriebsstätte die Gebühren für Servicetechnikerdienstleistungen (Ziffer 8 Dienstleistungen und Waren Dritter). Diese Drittleistungen werden vom Servicetechnikdienstleister oder dem Netzwerkpartner direkt dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Der Servicetechnikdienstleister oder der Netzwerkpartner kann die Gebühren direkt gegenüber dem Kunden geltend machen, sollte der Eigentümer die Übernahme der Gebühren verweigern (z.B. aufgrund fehlender oder nicht ausreichend erfolgter vorgängiger Abstimmung des Kunden mit dem Eigentümer zu dieser baulichen Massnahme und der damit verbundenen Kosten) oder falls dem Servicetechnikdienstleister oder dem Netzwerkpartner der Eigentümer mit seiner Rechnungsanschrift nicht bekannt ist. Galaxus Internet behält sich vor, ihrerseits für die Bereitstellung eines solchen Auftrags eine zusätzliche Gebühr in Rechnung zu stellen.
  • Bei kostenpflichtigen Promotionen oder Gutscheinaktionen, die zur Reduzierung einer bestimmten Gebühr führen (z.B. Abonnement-Preis, Preise für Optionen, Kosten Aktivierung, etc.), erfolgt keine Rückerstattung, falls die betreffende Gebühr nachträglich gesenkt wird.
  • Rabatte sind nicht kumulierbar.

5 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

5.1 Allgemein

Die Rechnungen werden aufgrund der technischen Aufzeichnungen von Galaxus Internet erstellt. Galaxus Internet kann verschiedene Rechnungen des Kunden zusammenfassen und geringfügige Beträge zusammen mit einer nachfolgenden Rechnung in Rechnung stellen. Angebrochene Abrechnungseinheiten werden als volle Einheiten in Rechnung gestellt. Bei der Abrechnung berücksichtigt werden nur Leistungen, für die Abrechnungsdaten vorliegen. Forderungen betreffend nachträglich gelieferte bzw. erbrachte Leistungen, wie z.B. bei OTO-ready Servicetechnikerdienstleistungen, können mit späteren Rechnungen geltend gemacht werden. Die geschuldeten Beträge aus dem Bezug von Leistungen anderer Drittanbieter kann Galaxus Internet dem Kunden zusammen mit der Abrechnung ihrer eigenen Leistungen in Rechnung stellen. Die Bestimmungen dieser Ziffer 5 sind auch anwendbar, wenn Galaxus Internet die Rechnungstellung sowie das Inkasso für Dritte wahrnimmt. Rechnungen sind im Kundenkonto ersichtlich.

Einwände gegen eine Rechnung muss der Kunde mit Begründung per E-Mail innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung an Galaxus Internet richten. Andernfalls gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert. Betreffen die Einwände nur einen Teilbetrag der Rechnung, so hat der Kunde den nicht beanstandeten Teilbetrag zu bezahlen. Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zu viel bezahlter Beträge werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit dem nächsten Rechnungsbetrag verrechnet. Mit Vertragsbeendigung oder Beendigung eines Anschlusses werden alle ausstehenden zugehörigen Forderungen und Beträge fällig. Falls zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung noch Forderungen ausstehend sind oder von Dritten erst zu einem späteren Zeitpunkt eintreffen (z.B. Kosten für Servicetechnikdienstleister), können diese auch nach Vertragsbeendigung noch geltend gemacht werden.

5.2 Zahlungsmittel

Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages per gültiger Kreditkarte oder TWINT. Es werden keine anderen Formen von Zahlungseingängen akzeptiert. Die Bezahlung per TWINT ist ausschliesslich für Privatkunden gestattet. Das Zahlungsmittel wird für eine wiederkehrende Verbuchung im Profil hinterlegt. Es werden nur die auf abos.galaxus.ch ausgewiesenen Kreditkartenanbieter akzeptiert.

Die Rechnungsstellung bzw. Verbuchung der Kreditkarte oder TWINT erfolgt automatisiert monatlich rückwirkend.

5.3 Verzug

Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, insbesondere weil die Abbuchung aufgrund kundenseitiger Restriktionen in Bezug auf die Kreditkarte oder TWINT nicht ordnungsgemäss durchgeführt werden kann, so gerät der Kunde sofort und ohne Weiteres in Verzug.

Der Verzug tritt auch dann ein, wenn der Kunde Einwände gegen einen Teilbetrag der Rechnung erhebt, den nicht beanstandeten Teilbetrag jedoch nicht bezahlt.

Galaxus Internet behält sich das Recht vor, Verzugszinsen von 5% geltend zu machen. Der Kunde trägt darüber hinaus sämtliche Kosten, die Galaxus Internet durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere wird dem Kunden nach einer ersten kostenlosen Zahlungserinnerung, die per SMS oder E-Mail erfolgt, pro weitere Zahlungserinnerung eine Gebühr von CHF 30.– in Rechnung gestellt. Galaxus Internet kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen. Der Kunde hat hierfür Mindestgebühren zu bezahlen und diese dem beigezogenen Dritten direkt zu entrichten. Über die Mindestgebühren hinaus hat der Kunde individuelle Aufwände und Auslagen des beigezogenen Dritten zu bezahlen, die für das Inkasso notwendig sind. Befindet sich der Kunde in Verzug, kann Galaxus Internet, soweit gesetzlich zulässig, die Leistungserbringung in Bezug auf einzelne oder alle Leistungen unterbrechen, weitere schadensmindernde Massnahmen treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

5.4 Ausserordentliches Nutzungsverhalten

Galaxus Internet ist nicht verpflichtet, das Nutzungsverhalten des Kunden zu überwachen. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Zweifel an der Zahlungswillig- bzw. Fähigkeit des Kunden kann Galaxus Internet alle oder einzelne Leistungen sofort sperren oder vom Kunden eine Sicherheit (z.B. in Form einer Vorauszahlung) verlangen.

6 Pflichten/Leistungen des Kunden

6.1 Bezahlung

Der Kunde ist verpflichtet, die bezogenen Leistungen fristgerecht zu bezahlen.

6.2 Installation und Deinstallation

Installation und Deinstallation des von Galaxus Internet kostenlos zur Verfügung gestellten Routers (Ziffer 3.7 Router) und die Verbindung mit den Endgeräten des Kunden liegt in der Verantwortung des Kunden. Galaxus Internet übernimmt Kundendienstsupport ausschliesslich für den von Galaxus Internet zur Verfügung gestellten Router.

6.3 Umzug

Der Kunde nutzt zur Änderung einer Installationsadresse die dafür vorgesehene Funktion im Kundenkonto. Galaxus Internet übernimmt keine Gewährleistung, dass an der neu gewünschten Installationsadresse dasselbe Angebot verfügbar ist und zeigt dem Kunden die verfügbaren Angebote auf. Da mit der Aufschaltung eines neuen oder des bestehenden Angebots Kosten für Galaxus Internet entstehen (z.B. Aufschaltgebühren Netzwerkpartner und/oder Austausch Router), werden dem Kunden Aktivierungskosten in Rechnung gestellt. Die Höhe dieser Aktivierungskosten ist auf abos.galaxus.ch ausgekennzeichnet.

6.4 Rechts- und vertragskonforme Nutzung und Missbrauch

Die Leistungen von Galaxus Internet sind bei Privatkunden ausschliesslich für den üblichen und durchschnittlichen privaten Gebrauch, bei Geschäftskunden ausschliesslich für den üblichen und durchschnittlichen geschäftlichen Gebrauch bestimmt. Darunter wird die normale Nutzung des Anschlusses mit Endgeräten für Datenverbindungen verstanden.

Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der Leistungen verantwortlich. Weiter dürfen die Leistungen nicht missbräuchlich, d.h. in vertrags- oder rechtswidriger Weise genutzt werden. Als rechts- bzw. vertragswidrig und/oder missbräuchlich gelten insbesondere

  • eine Zweckentfremdung bzw. nicht bestimmungsgemässe Verwendung der Leistungen,
  • die Belästigung oder Beunruhigung von Dritten, insbesondere die Behinderung von Dritten bei der Benutzung von Fernmeldediensten,
  • Hacking (z.B. Eindringversuche in die Infrastruktur Dritter), Ausspionieren anderer Nutzer oder von deren Daten und betrügerische Angriffe (z.B. Phishing),
  • die Übermittlung oder Zugänglichmachung rechts- oder sittenwidriger Inhalte,
  • ein Weitervertrieb oder unentgeltliche Überlassung der Leistungen,
  • die Bereitstellung des Internetzugangs in Form einer öffentlich zugänglichen Internetnutzung für Dritte,
  • das geschäftsmässige Erbringen von Dienstleistungen wie Webseiten-Hosting und anderen Services (VPN, Downloadportal, etc.),
  • die Verbreitung von unlauterer Massenwerbung (Spam),
  • die Verbreitung von schädlicher Software (z.B. Viren, Trojaner, etc.),
  • der Anschluss von nicht kompatiblen Geräten an die Infrastruktur des Netzwerkpartners oder Geräten, die die Netzinfrastruktur beschädigen können,
  • der unerlaubte Zugriff auf oder die unerlaubte Benutzung von Daten, Systemen und -Elementen,
  • eine übermässige Nutzung, die zu einer System- oder Netzwerküberlastung führt oder führen kann.

Weist Galaxus Internet nach oder bestehen Anzeichen, dass die Nutzung der Leistungen durch den Kunden erheblich vom üblichen privaten oder geschäftlichen Gebrauch abweicht oder der Kunde (oder Personen unter seiner Verantwortung) die Leistungen rechts- oder vertragswidrig oder missbräuchlich nutzt, ist Galaxus Internet berechtigt, den Kunden zur rechts- und vertragsgemässen Nutzung anzuhalten, die Leistungen ohne Vorankündigung entschädigungslos zu ändern (z.B. Umwandlung in ein anderes Abonnement), zu sperren oder einzuschränken (z.B. mittels Limiten), den Vertrag oder den betreffenden Anschluss frist- und entschädigungslos auflösen, andere geeignete Massnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Schadloshaltung von Ansprüchen Dritter zu verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss bzw. bei der Registrierung/Bestellung. Bestehen Anzeichen einer rechts- oder vertragswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung, ist der Kunde verpflichtet, Galaxus Internet Auskunft über die Nutzung zu erteilen. Weiter hat der Kunde bei einem festgestellten oder drohenden Missbrauch der Leistungen (auch ein solcher zu Lasten des Kunden) Galaxus Internet über die auf abos.galaxus.ch ausgewiesenen Kontaktkanäle zu benachrichtigen.

6.5 Verantwortung für Inhalt

Der Kunde ist für die Datenübertragungsinhalte verantwortlich, die er von Galaxus Internet übermitteln lässt oder die er Dritten zugänglich macht.

6.6 Verantwortung für Nutzung der Anschlüsse

Der Kunde ist für jede Benutzung seiner Anschlüsse, auch für eine solche durch Drittpersonen, verantwortlich.

Der Kunde hat insbesondere alle infolge Nutzung der von Galaxus Internet bezogenen Leistungen in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Dienstleistungen oder Waren von Dritten, welche über seine Anschlüsse bezogen oder bestellt wurden (z.B. Servicetechnikerdienstleistungen).

Der Kunde hat die Möglichkeit, mehrere Anschlüsse von Galaxus Internet zu beziehen. Der Kunde trägt als Vertrags- und Anschlussinhaber jederzeit die volle Verantwortung für die rechts- und vertragskonforme und missbrauchsfreie Erfassung der persönlichen Angaben aller Personen, welche seine Anschlüsse nutzen, für die Nutzung aller dieser Anschlüsse sowie für die Bezahlung sämtlicher Rechnungen infolge Nutzung dieser Anschlüsse. Im Falle einer rechts- oder vertragswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung einzelner Anschlüsse oder bei Zahlungsrückständen oder -ausfällen ist Galaxus Internet berechtigt, geeignete Massnahmen bei sämtlichen Anschlüssen des Kunden zu ergreifen.

Überlässt der Kunde Anschlüsse oder weitere von Galaxus Internet bezogene Leistungen Minderjährigen zur Nutzung, ist er für die Einhaltung der massgeblichen Jugendschutzbestimmungen verantwortlich.

6.7 Geräte des Kunden

Der Empfang der Leistungen ab Router setzt den Einsatz geeigneter und kompatibler Endkundengeräte für das Heimnetzwerk (z.B. Desktop, Notebook, Smartphone, Tablet, etc.) durch den Kunden voraus. Der Kunde ist für die Anschaffung, Einrichtung, Funktionstüchtigkeit und Rechtskonformität dieser Geräte selbst verantwortlich. Galaxus Internet gewährt dem Kunden keinen Investitionsschutz. Der Kunde anerkennt, dass Galaxus Internet berechtigt ist, das Heimnetzwerk in technischer Sicht auf Mängel in der Verbindungsqualität oder -geschwindigkeit zu analysieren und dem Kunden entsprechende Empfehlungen abzugeben.

6.8 Sicherheitsanweisungen, Passwörter, etc.

Der Kunde hat die von Galaxus Internet mitgeteilten oder publizierten Sicherheitsanweisungen zu befolgen. So hat der Kunde insbesondere Daten regelmässig zu sichern und Zugangsdaten (Login) sorgfältig aufzubewahren und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.

Der Kunde hat seine Geräte und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Er hat dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass seine Geräte für die Verbreitung von rechtswidrigen oder sonst wie schädlichen Inhalten, insbesondere unlauterer Massenwerbung (Spam), betrügerischer Nachrichten (Phishing E-Mails/SMS) und schädlicher Software (Viren, Trojaner, etc.) verwendet werden.

6.9 Kundenangaben

Der Kunde hat bei der Registrierung/Bestellung seine Identität korrekt zu erfassen.

Der Kunde ist verpflichtet, im Kundenkonto seine Vertrags-, Rechnungs- und E-Mail-Adresse sowie die Angaben von denjenigen Personen, welche die ihm zugeordneten Anschlüsse nutzen, jederzeit aktuell zu halten.

Die vom Kunden angegebene und im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse gilt als primäre Zustelladresse des Kunden. Entsprechend übermittelt Galaxus Internet dem Kunden vertragsrelevante Informationen (z.B. Rechnungen, Mahnungen, Änderungen der Leistungen und/oder Vertragsbedingungen, betriebliche Informationen wie Wartungsarbeiten etc.) in der Regel an diese E-Mail-Adresse oder stellt ihm diese Informationen auf andere geeignete Weise zur Verfügung (z.B. im Kundenkonto). Solcherart übermittelte bzw. zur Verfügung gestellte Informationen gelten als rechtsgültig zugestellt. Galaxus Internet ist berechtigt, ihre Leistungen so lange zurückzuhalten, bis der Kunde die Daten richtig und vollständig angegeben und seine Identität nachgewiesen hat. Die Pflicht des Kunden zur Bezahlung der Leistungen bleibt davon unberührt.

7 Haftung von Galaxus Internet

Im Falle von Vertragsverletzungen haftet Galaxus Internet, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft, für nachgewiesene direkte Sach- und Vermögensschäden pro Schadensereignis bis zu einem Gegenwert der während des letzten Vertragsjahres bezogenen Leistungen des betroffenen Anschlusses, maximal jedoch bis CHF 50’000. Die Haftung für indirekte bzw. Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn und Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Weiter haftet Galaxus Internet nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger oder missbräuchlicher Nutzung ihrer Leistungen durch den Kunden (oder Personen unter seiner Verantwortung).

Galaxus Internet übernimmt keine Haftung in Fällen höherer Gewalt oder für Schäden, die Galaxus Internet, der Netzwerkpartner oder andere zur Vertragserfüllung beigezogenen Dritte nicht zu vertreten haben oder die durch die Sperrung oder Kündigung von Leistungen durch Galaxus Internet entstanden sind. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, die von keiner Partei zu vertreten sind, darunter insbesondere auch Stromausfall und das Auftreten schädlicher Software (z.B. Viren). In Fällen höherer Gewalt ist Galaxus Internet darüber hinaus von ihrer Leistungspflicht befreit.

8 Dienstleistungen und Waren Dritter

Bezieht der Kunde über seinen Anschluss Dienstleistungen oder Waren von Dritten wie z.B. Servicetechnikerleistungen («Drittleistungen»), schliesst der Kunde ohne anderslautende Vereinbarung den Vertrag über solche Drittleistungen mit dem betreffenden Dritten ab und es kommen entsprechend dessen Konditionen und Vertragsbedingungen zur Anwendung. Galaxus Internet ist diesbezüglich nicht Vertragspartnerin des Kunden, weder in Bezug auf die bezogenen Drittleistungen noch in Bezug auf die Zahlung, übernimmt für die Drittleistungen keinerlei Haftung oder Gewährleistung und kann dafür nicht in Anspruch genommen werden und auch keine Auskünfte erteilen. Die Leistung von Galaxus Internet beschränkt sich in solchen Fällen auf die Bereitstellung des Zugangs zum betreffenden Dritten und den Drittleistungen.

Galaxus Internet kann jedoch – je nach Ausgestaltung des jeweiligen Angebotes – für den betreffenden Dritten die Abrechnung der Drittleistungen übernehmen, d.h. die entsprechenden Vergütungen bzw. Gebühren einfordern (z.B. auf ihrer Rechnung) und das Inkasso durchführen.

9 Weitere Bestimmungen

9.1 Geistiges Eigentum

Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, zeitlich beschränkte und nicht ausschliessliche Recht zur vertragsgemässen Nutzung der vereinbarten Leistungen von Galaxus Internet. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus dem Vertrag. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden nicht zu. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Leistungen und Produkten von Galaxus Internet verbleiben bei Galaxus Internet oder den jeweils berechtigten Dritten. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte von Dritten und wird Galaxus Internet dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde Galaxus Internet vollumfänglich schadlos zu halten.

9.2 Übertragung

Die Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Galaxus Internet. Galaxus Internet ist berechtigt, einen Parteiwechsel zu akzeptieren, bei welchem die Parteien ihre Zustimmung über das Kontaktformular auf helpcenter.abos.galaxus.ch abgeben. Galaxus Internet ist berechtigt, den Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus (inkl. Forderungen) ohne Zustimmung des Kunden an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.

9.3 Weitere Bestimmungen

Galaxus Internet behält sich vor, die Leistungen und/oder Vertragsbedingungen (inkl. Preise, Tarife und Gebühren sowie diese AGB) jederzeit zu ändern oder einzelne Leistungen einzustellen. Über Änderungen wird der Kunde auf geeignete Weise informiert (z.B. via E-Mail, im Kundenkonto, auf der Rechnung oder auf abos.galaxus.ch). Galaxus Internet teilt dem Kunden Änderungen, die für diesen mit einem erheblichen Nachteil verbunden sind (z.B. ein wesentlich höherer Preis des Anschlusses, die Einstellung oder wesentliche Einschränkung einer Leistung), rechtzeitig im Voraus mit. Diesfalls kann der Kunde den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ohne Kostenfolge kündigen. Betrifft die Änderung eine bestimmte Leistung (z.B. eine Option), so bezieht sich das Kündigungsrecht ausschliesslich auf diese Leistung. Unterlässt der Kunde die Kündigung, gelten die Änderungen als akzeptiert. Preisanpassungen infolge einer Änderung gesetzlicher Vorgaben (z.B. die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes), Preisanpassungen von Drittanbietern (z.B. von Mehrwertdiensten) berechtigen nicht zur Kündigung. Galaxus Internet kann dem Kunden nach Erhalt der Kündigung nach ihrer Wahl eines der folgenden Ersatzangebote unterbreiten:

  • die ganz oder teilweise Weitergeltung der bisherigen Vertragsbedingungen oder
  • die Kompensation der dem Kunden durch die Änderung entstehenden Mehrbelastung mit geeigneten Mitteln.

Senkt Galaxus Internet Preise, kann sie gleichzeitig allfällig gewährte Rabatte anpassen.

Vom Kunden gewünschte Änderungen oder kundenspezifische Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Galaxus Internet.

9.4 Verrechnung

Der Kunde verzichtet bezüglich sämtlicher Forderungen gegen Galaxus Internet auf sein Verrechnungsrecht.

10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich. Zwingende Gerichtsstände (z.B. bei Konsumenten der Gerichtsstand an deren Wohnsitz gemäss Art. 32 ZPO) bleiben vorbehalten.