Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mobilfunkleistungen von Galaxus Mobile
Stand: März 2025
Hinweis: Nur diese in deutscher Sprache vorliegende Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mobilfunkleistungen von Galaxus Mobile ist rechtlich bindend. Die Versionen übersetzt in französischer, italienischer und englischer Sprache sind ausschliesslich zu Informationszwecken bereitgestellt und haben keine Rechtsgültigkeit. Der Kunde akzeptiert die deutsche Sprachversion des Dokumentes.
1 Geltungsbereich, Parteien und Vertragsbestandteile
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mobilfunkleistungen von Galaxus Mobile («AGB») bilden, zusammen mit der zugehörigen Bestellung und den weiteren Vertragsbestandteilen, den Vertrag zwischen Digitec Galaxus AG, Pfingstweidstrasse 60b, 8005 Zürich, Schweiz («Galaxus Mobile») und Ihnen («Kunde») über die Erbringung und Nutzung von Mobilfunkleistungen und zugehörigen Leistungen («Leistungen») von Galaxus Mobile. Die folgenden Dokumente bilden integrierte Vertragsbestandteile in absteigender Rangfolge:
- Tarifübersicht/Tarifdetails
- Leistungsbeschreibungen und weitere Bedingungen
- Diese AGB
Zudem gelten die allgemeine Datenschutzerklärung der Digitec Galaxus AG sowie die Datenschutz-Informationen zu Galaxus Mobile. Die Vertragsbestandteile sind auf abos.galaxus.ch abrufbar und gelten in der jeweils aktuellen Version. Galaxus Mobile kann dem Kunden die Vertragsbestandteile zudem per E-Mail zustellen. Mit Vertragsabschluss bzw. Abschluss der Registrierung/Bestellung bestätigt der Kunde, sämtliche Vertragsbestandteile zur Kenntnis genommen und unverändert akzeptiert zu haben sowie die Richtigkeit seiner Angaben und derjenigen der weiteren Nutzer. Der Kunde haftet gegenüber Galaxus Mobile für die Richtigkeit der Angaben bzw. für Schäden infolge falscher oder unzureichender Angaben. Die Vertragsbestandteile gelten in jedem Fall ab der erstmaligen Nutzung der Leistungen, spätestens aber 14 Tage nach Vertragsabschluss als akzeptiert. Erhebt der Kunde innert dieser Frist Einwände gegen alle oder einzelne Vertragsbedingungen, wird der Vertrag entschädigungslos aufgelöst, wobei allfällige bereits bezogene Datenpakete entschädigungslos verfallen. Die Leistungen von Galaxus Mobile beinhalten mobile Kommunikationsleistungen (Voice, SMS/MMS und Daten) mittels Zurverfügungstellung eines Mobilfunkanschlusses inkl. SIM-Karte bzw. eSIM-Profil und zugehöriger Rufnummer («Anschluss»). Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesen AGB und den weiteren Vertragsbestandteilen.
2 Inkrafttreten, Dauer und Beendigung
2.1 Inkrafttreten und Dauer
Der Vertrag tritt mit Aktivierung des jeweiligen Anschlusses in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Sofern bei Vertragsabschluss nicht anders geregelt (z.B. im Rahmen eines Bundles, siehe unten), besteht keine Mindestvertragsdauer.
Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden und Annahme durch Galaxus Mobile zustande. Die Registrierung/Bestellung gilt als Antrag des Kunden. Galaxus Mobile entscheidet im eigenen Ermessen, ob der Antrag des Kunden angenommen und damit der Vertrag mit dem Kunden abgeschlossen wird. Voraussetzung für den Abschluss und das Zustandekommen des Vertrages zwischen Galaxus Mobile und dem Kunden ist u.a. dessen Registrierung (inkl. Identifizierung anhand eines Ausweisdokumentes). Galaxus Mobile kann den Antrag des Kunden auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Galaxus Mobile kann den Antrag des Kunden durch Aktivierung des Anschlusses annehmen.
Die SIM-Karte bzw. das eSIM-Profil wird erst nach Registrierung des Kunden aktiviert. Stellt sich nach Abschluss der Registrierung heraus, dass der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder unzureichende Ausweisdokumente hochgeladen hat, kann Galaxus Mobile die Berichtigung oder Vervollständigung der Angaben bzw. Ausweisdokumente verlangen oder eine bereits aktivierte SIM-Karte bzw. ein bereits aktiviertes eSIM-Profil entschädigungslos deaktivieren bzw. löschen. Zum Vertragsabschluss befugt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz bzw. Unternehmen mit Sitz in der Schweiz.
Galaxus Mobile behält sich zudem vor, die Registrierung mehrerer SIM-Karten bzw. eSIM-Profile auf dieselbe Person bei Verdacht auf Missbrauch abzulehnen.
Falls für den Vertragsabschluss ein Anbieterwechsel notwendig ist und dieser Wechsel mangels Freigabe durch den bisherigen Anbieter nicht durchgeführt werden kann, kann Galaxus Mobile nicht für allfällige entstandene Umtriebe und Kosten belangt werden. Optionen werden ebenfalls auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Sofern in den weiteren Vertragsbestandteilen nicht abweichend geregelt, gilt für Optionen eine Mindestvertragsdauer von einem Monat, gerechnet ab deren Aktivierung.
2.2 Abonnement-Wechsel
Galaxus Mobile bietet dem Kunden eine Auswahl an verschiedenen Abonnementen mit unterschiedlichem Leistungsumfang und entsprechenden Preisen. Der Kunde ist dazu berechtigt, auf einen anderen Abonnement-Typ zu wechseln. Die hierfür geltenden Fristen sind im Kundenkonto ersichtlich.
Die Vertragslaufzeit wird durch den Wechsel des Abonnements-Typs nicht beeinflusst. Die Abrechnung erfolgt tagesaktuell.
Die Berechtigung des Abonnement-Wechsels kann eingeschränkt sein, insbesondere bei einem Vertrag, bei welchem zusätzlich zum Abonnement ein vergünstigtes Gerät bezogen wurde («Bundle», siehe unten), oder bei Zahlungsverzug.
2.3 Beendigung
2.3.1 Kündigung des Vertrages oder eines Anschlusses
Der Kunde kann Kündigungen ausschliesslich im Kundenkonto («Kundenkonto», zugänglich über abos.galaxus.ch) vornehmen. Kündigungen per Brief oder E-Mail werden nicht akzeptiert. Bei Kündigungen mit Rufnummer-Portierung wird eine schriftliche Kündigung akzeptiert, sofern diese im Rahmen des Portierungsprozesses durch den neuen Anbieter im Auftrag des Kunden vollständig und korrekt eingereicht wird.
Bezieht der Kunde mehrere Leistungen von Galaxus Mobile, hat er jene Leistung zu benennen, die gekündigt werden soll (z.B. einen einzelnen Anschluss, falls dem Kunden mehrere Anschlüsse zugeordnet sind). Bezieht sich die Kündigung auf den Vertrag, werden gleichzeitig alle Anschlüsse, die dem Vertrag zugeordnet sind, inklusive sämtliche diesen Anschlüssen zugeordnete Optionen mitgekündigt. Bezieht sich die Kündigung auf einen einzelnen Anschluss, werden gleichzeitig sämtliche diesem Anschluss zugeordnete Optionen mitgekündigt. Hingegen hat die Kündigung eines einzelnen Anschlusses keinen Einfluss auf den Bestand von allfälligen weiteren Anschlüssen. In Bezug auf die Kündigungsfristen gilt die folgende Regelung:
- Im ersten Vertragsmonat: Der Vertrag bzw. ein einzelner Anschluss kann jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
- Ab dem zweiten Vertragsmonat: Der Vertrag bzw. ein einzelner Anschluss kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
- Beinhaltet der Vertrag zusätzlich zum Abonnement den Bezug eines vergünstigten Geräts («Bundle»), gelten ausserordentliche Vertragslaufzeiten und/oder Kündigungsfristen sowie allfällige weitere Bedingungen, welche dem Kunden im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kommuniziert werden. Die vorgenannten Kündigungsfristen, die im ersten Vertragsmonat bzw. ab dem zweiten Vertragsmonat gelten, sind in einem solchen Fall unbeachtlich. Für das in einem Bundle bezogene Gerät gelten zudem die bei Vertragsabschluss separat kommunizierten vertraglichen Bedingungen.
Die oben genannte Kündigungsfrist von einem Monat entspricht dabei der Dauer eines Kalendermonats und berechnet sich nach der Anzahl Tage desjenigen Monats, in welchem die Kündigung vorgenommen wird. Eine Kündigung ohne Einhaltung der oben genannten Kündigungsfristen ist nur gegen Bezahlung der monatlichen Gebühren bis zum ordentlichen Kündigungstermin zzgl. einer Bearbeitungsgebühr möglich. Abweichende Regelungen im Einzelfall bleiben vorbehalten.
2.3.2 Kündigung von Optionen
Nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragsdauer können Optionen jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils auf das Ende eines Kalendermonates gekündigt werden. Die vorgenannte Kündigungsfrist von einem Monat entspricht dabei der Dauer eines Kalendermonats und berechnet sich nach der Anzahl Tage desjenigen Monats, in welchem die Kündigung vorgenommen wird. Wird ein Anschluss gekündigt, werden damit gleichzeitig sämtliche diesem Anschluss zugeordneten Optionen mitgekündigt.
Hingegen hat die Kündigung einer Option keinen Einfluss auf den Bestand des Anschlusses, welchem diese Option zugeordnet ist. Vorbehältlich einer Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund, ist die Kündigung von Optionen durch den Kunden vor Ablauf der Mindestvertragsdauer nur mit Zustimmung von Galaxus Mobile und unter Kostenfolgen möglich. Der Kunde hat sämtliche monatlich wiederkehrenden Gebühren zuzüglich aller kostenpflichtigen Leistungen (z.B. zusätzliche Roaming-Pakete) bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer zu bezahlen (Einmalzahlung). Diese Gebühren werden sofort fällig.
Der Kunde hat die vorgenannten Gebühren auch dann zu bezahlen, wenn die betroffene Option oder der Anschluss, welchem die Option zugeordnet war, seitens Galaxus Mobile aus einem wichtigen Grund gekündigt wird, welchen der Kunde zu vertreten hat. Kündigt Galaxus Mobile die Option oder den Anschluss aus einem wichtigen Grund, welchen der Kunde nicht zu vertreten hat, schuldet der Kunde keine Gebühren.
2.3.3 Kündigung aus wichtigem Grund
Galaxus Mobile hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, den Vertrag, einzelne Anschlüsse oder einzelne Optionen frist- und entschädigungslos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- Anzeichen bestehen, dass der Kunde die Leistungen rechts-, vertragswidrig oder missbräuchlich nutzt,
- eine zuständige Behörde anordnet, dem Kunden die Leistungen nicht weiter zur Verfügung zu stellen,
- die Netze von Galaxus Mobile, des Netzbetreibers oder von Dritten bzw. deren Nutzung durch den Kunden beeinträchtigt wird,
- Grund zur Annahme besteht, dass der Kunde bei Vertragsabschluss bzw. im Rahmen der Registrierung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat,
- der Kunde in Zahlungsverzug ist,
- überwiegende öffentliche Interessen dies erfordern.
Bei einem Bundle wird die auf abos.galaxus.ch publizierte Gebühr fällig. Die allfällige Wiederaufnahme eines gekündigten Vertrags oder Anschlusses hat für den Kunden Kostenfolgen in Höhe der auf abos.galaxus.ch publizierten Gebühren. Der Kunde hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, den Vertrag, einzelne Anschlüsse oder einzelne Optionen fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- Galaxus Mobile eine andauernde schwerwiegende Vertragsverletzung schuldhaft begeht und diese trotz Abmahnung durch den Kunden unter Ansetzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt,
- keine Netzverfügbarkeit (mindestens ununterbrochen während mehr als 7 Tagen) am Wohnort oder Arbeitsort bzw. Geschäftssitz des Kunden besteht (ausgenommen bei höherer Gewalt),
- der Kunde umzieht und am neuen Wohnort oder Arbeitsort keine Netzverfügbarkeit (mindestens ununterbrochen während mehr als 7 Tagen) besteht (ausgenommen bei Fällen höherer Gewalt),
- im Todesfall des Kunden.
2.3.4 Verfall von Guthaben
Der Verfall von Guthaben (für Inland oder Ausland, Voice, SMS/MMS, Daten, etc.) ist in Ziffer 4 geregelt. Ein allfälliges Restguthaben verfällt auf jeden Fall bei Beendigung des Vertrags bzw. des betreffenden Anschlusses oder bei Wechsel des Abonnements. Eine Rückerstattung von Restguthaben ist ausgeschlossen.
2.3.5 Deaktivierung bzw. Löschung der SIM-Karte bzw. des eSIM-Profils
Im Zeitpunkt der Beendigung eines Anschlusses (insbesondere nach Ablauf einer allfälligen Kündigungsfrist) wird die entsprechende SIM-Karte bzw. das entsprechende eSIM-Profil deaktiviert.
3 Leistungen von Galaxus Mobile
3.1 Allgemein
Galaxus Mobile stellt dem Kunden einen oder mehrere Anschlüsse bereit, über welche der Kunde mittels mobiler Endgeräte (z.B. Smartphones oder Tablets) das Mobilfunknetz des Netzbetreibers von Galaxus Mobile in der Schweiz und die Mobilfunknetze von dessen Roaming-Partnern im In- und Ausland für Sprach- und Datenverbindungen sowie für Kurznachrichtendienste (SMS/MMS) nutzen kann. Die Leistungen werden unter Beizug eines von Galaxus Mobile gewählten Netzbetreibers («Netzbetreiber») erbracht. Für die Erbringung ihrer Leistungen kann Galaxus Mobile jederzeit weitere Dritte im In- und Ausland beiziehen.
3.2 Optionen
Optionen beinhalten Zusatzfunktionen zum Anschluss (z.B. Datenpakete, MultiSIM, etc.). Die Optionen werden entweder kostenlos erbracht, in den Abonnement-Preis eingerechnet oder separat (z.B. nutzungsabhängig) abgerechnet. Die Verfügbarkeit einzelner Optionen je nach Abonnement, deren Leistungsumfang und Vertragsdauer sind auf abos.galaxus.ch ersichtlich. Die aktivierten Optionen pro Anschluss werden im Kundenkonto aufgeführt. Galaxus Mobile leistet keine Gewähr für die durchgehende Verfügbarkeit der Optionen. Galaxus Mobile behält sich zudem vor, die Optionen jederzeit zu erweitern, einzuschränken, einzustellen oder anderweitig anzupassen. Sofern der Kunde solche betroffenen Optionen in Anspruch nimmt, werden ihm derartige Änderungen in geeigneter Form mitgeteilt (Ziffer 9.3). Die Einschränkung oder Einstellung einer Option hat keinen Einfluss auf den Bestand des Vertrages oder Anschlusses, welchem die Option zugeordnet ist.
3.3 Option Family + Friends
Die Option Family + Friends beinhaltet die Möglichkeit, die Anschlüsse verschiedener Kunden in das Kundenkonto eines Kunden einzubinden und darüber zu verwalten («Family + Friends Kundenkonto»). Dadurch profitieren die zugehörigen Kunden i.d.R. von einer Gutschrift auf das Kundenkonto, sofern und soweit anwendbar. Die Verwaltung der Anschlüsse, die in das Family + Friends Kundenkonto eingebunden sind («eingebundene Anschlüsse»), sowie die Bezahlung der zugehörigen Rechnungen erfolgt durch den Inhaber des Family + Friends Kundenkontos («Hauptkunde»). Sobald der Inhaber eines eingebundenen Anschlusses ein eigenes Zahlungsmittel hinterlegt, bezahlt dieser seine eigene Rechnung selbst. Zwischen Galaxus Mobile und den weiteren Kunden, deren Anschlüsse in das Family + Friends Kundenkonto eingebunden sind («zugehörige Kunden»), bestehen separate und unabhängige Vertragsbeziehungen. Entsprechend findet bei einer Einbindung eines bereits bestehenden Anschlusses in ein Family + Friends Kundenkonto keine Übertragung des betreffenden Vertrages auf den Hauptkunden statt und der betreffende zugehörige Kunde bleibt Inhaber seines Anschlusses. Bei der Erweiterung eines Family + Friends Kundenkontos mit dem Anschluss eines neuen Kunden schliesst dieser neue Kunde einen separaten Vertrag mit Galaxus Mobile ab und wird Inhaber des betreffenden Anschlusses.
Der zugehörige Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Verwaltung seines Vertrages und Anschlusses durch den Hauptkunden erfolgen kann (z.B. Sperrung der SIM-Karte, Bezug von Datenpaketen, Kündigung des Anschlusses, etc.) und dieser Einsicht in Vertrags-, sowie weitere Daten über den zugehörigen Kunden und dessen Anschluss hat.
Verfügt der zugehörige Kunde über ein Kundenkonto mit eigenem Login, kann dieser seinen Anschluss gleichzeitig selbst verwalten. Der Hauptkunde und die zugehörigen Kunden nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass für alle zugehörigen Kunden im Family + Friends Kundenkonto Informationen in Bezug auf den Hauptkunden und in Bezug auf die zugehörigen Kunden ersichtlich sind (z.B. Vorname, Initialen des Vor-, Nachnamen, das gewählte Abonnement oder der monatliche Datenverbrauch).
Der Hauptkunde ist in Bezug auf alle eingebundenen Anschlüsse zur Bezahlung der entsprechenden Rechnungen (Abonnementgebühren, Gebühren für Optionen und alle weiteren infolge Nutzung der von Galaxus Mobile bezogenen Leistungen in Rechnung gestellten Beträge) verpflichtet. Diese Verpflichtung endet bei einem Wechsel des Abonnements und des damit verbundenen Tarifs nicht. Für den Hauptkunden entsteht eine befreiende Wirkung für die Rechnungen eines zugehörigen Kunden, sobald Letztgenannter ein eigenes Zahlungsmittel hinterlegt. Die Verpflichtung zur Bezahlung der entsprechenden Rechnungen des zugehörigen Kunden liegt sodann beim zugehörigen Kunden. Wird ein Anschluss im Laufe eines Kalendermonats in das Family + Friends Kundenkonto eingebunden, werden dem Hauptkunden die gesamte Abonnement-Gebühr sowie sämtliche weiteren infolge Nutzung des betreffenden Anschlusses anfallenden Beträge für den vollen Kalendermonat in Rechnung gestellt. Die Bezahlung der Rechnungen durch den Hauptkunden erfolgt mit befreiender Wirkung für die zugehörigen Kunden. Galaxus Mobile ist jedoch berechtigt, ihre Forderungen z.B. bei Zahlungsrückständen oder -ausfällen direkt gegenüber den zugehörigen Kunden für ihre jeweiligen eigenen Leistungen geltend zu machen. Hinterlegt ein zugehöriger Kunde im Laufe eines Kalendermonats ein eigenes Zahlungsmittel, werden dem zugehörigen Kunden die Beträge für den vollen Kalendermonat in Rechnung gestellt. Die Bezahlung der Rechnung durch den zugehörigen Kunden erfolgt mit befreiender Wirkung für den Hauptkunden.
Zudem ist Galaxus Mobile im Falle einer rechts- oder vertragswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung einzelner zugehöriger Anschlüsse oder bei Zahlungsrückständen oder -ausfällen berechtigt, geeignete Massnahmen bei sämtlichen eingebundenen Anschlüssen eines Family + Friends Kundenkontos zu ergreifen (z.B. Sperrung von Leistungen oder Kündigung von Anschlüssen), jedoch ausschliesslich für Anschlüsse, bei welchen die Bezahlung über den Hauptkunden erfolgt.
3.4 Gewährleistung
Galaxus Mobile gewährleistet die sorgfältige Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Insbesondere bemüht sich Galaxus Mobile um eine hohe Verfügbarkeit ihrer Leistungen. Galaxus Mobile übernimmt jedoch keine Gewähr oder Zusicherung für
- ein durchgehendes unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren der Infrastruktur und ihrer Leistungen sowie deren Sicherheit,
- eine durchgehende und flächendeckende Verfügbarkeit der Leistungen,
- bestimmte Übertragungszeiten, -geschwindigkeiten oder -kapazitäten,
- eine bestimmte Verfügbarkeit und Qualität in Bezug auf den Sprach- und Datenverkehr, insbesondere auf Drittnetzen oder mit Anschlüssen von Drittnetzen, sowie in Bezug auf Betrieb und Support,
- die Verfügbarkeit einzelner Mobilfunk-Technologien und Standards,
- die Zurverfügungstellung oder Beibehaltung bestimmter technischer Mittel (z.B. Infrastrukturen, Plattformen, Übertragungstechnologien und -protokolle sowie Benutzeroberflächen) und die Zurverfügungstellung oder Beibehaltung von darüber zugänglichen Leistungen,
- die Beibehaltung von Roaming-Ländern,
- die Integrität für die über die Infrastruktur des Netzbetreibers oder die Netze von Dritten übermittelten oder bezogenen Daten,
- von Dritten erstellte respektive bei Dritten abrufbare Inhalte bzw. Leistungen,
- den Schutz der Netzinfrastruktur vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören,
- den Schutz des Kunden oder von dessen Geräten und Daten vor schädlicher Software, Viren, Spamming, Trojanern, Hacker, Spyware, Phishing-Angriffen oder anderen kriminellen Handlungen Dritter,
- die Vermeidung von Datenverlusten,
- Sicherheitsvorkehrungen an der Infrastruktur des Netzbetreibers, die Schäden an Geräten des Kunden vermeiden sollen,
- im Falle des Umzugs des Kunden, dass die Leistungen am neuen Ort im gleichen Umfang angeboten werden können.
Weiter übernimmt Galaxus Mobile keine Verantwortung für
- Inhalte, die der Kunde von Galaxus Mobile übermitteln oder bearbeiten lässt oder die er Dritten zugänglich macht,
- Inhalte, die der Kunde über die Mobilfunknetze erhält,
- die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht- und Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit sowie zeitgerechte Zustellung von Informationen, welche von Dritten erstellt, bei Dritten abrufbar bzw. über die Leistungen von Galaxus Mobile zugänglich gemacht werden.
3.5 Mobilfunknetz, Abdeckung und Unterhalt
Die von Galaxus Mobile angegebene Netzabdeckung ist unverbindlich. Lücken in der Mobilfunkversorgung können auch in gut versorgten Gebieten und vor allem in Gebäuden auftreten. Aus rechtlichen, technischen oder faktischen Gründen kann sich eine bestehende Mobilfunkversorgung an einem bestimmten Ort verschlechtern oder ganz entfallen.
WLAN ist nicht Teil des Mobilfunknetzes von Galaxus Mobile. Galaxus Mobile bzw. der Netzbetreiber behalten sich vor, die Leistungen vorübergehend zu beschränken oder zu unterbrechen, z.B. wegen Unterhalts- und Wartungsarbeiten, zur Einführung neuer Technologien, zur Behebung von Störungen oder aufgrund von Kapazitätsengpässen. Der Eintritt eines solchen Ereignisses berechtigt den Kunden nicht zur ausserordentlichen Kündigung des Vertrages, eines einzelnen Anschlusses oder von Optionen. Galaxus Mobile bemüht sich zusammen mit dem Netzbetreiber, Störungen, die in ihrem Einflussbereich liegen, während den Betriebszeiten innert angemessener Frist zu beheben. Wird Galaxus Mobile durch den Kunden wegen Störungen in Anspruch genommen, deren Ursache nicht in ihrer Infrastruktur liegt, können die damit verbundenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
3.6 Roaming
Sprach- und Datenverbindungen sowie Kurznachrichtendienste (SMS/MMS) im Ausland sind möglich, sofern diese Gegenstand der vertraglich vereinbarten Leistungen bilden und zwischen dem Netzbetreiber und den ausländischen Mobilfunkanbietern entsprechende Roaming-Verträge bestehen. Der jeweilige Umfang der Roaming-Dienstleistungen bestimmt sich aus dem Angebot des betreffenden Roaming-Partners. Weiter ist die Mobilfunkversorgung im Ausland abhängig vom Netz des jeweiligen Roaming-Partners und dessen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. In Ländern mit mehreren möglichen Mobilfunkanbietern bestimmt Galaxus Mobile bzw. der Netzbetreiber den jeweiligen Roaming-Partner.
3.7 Bandbreiten, Übertragungsgeschwindigkeiten und Technologien
In Bezug auf den Datenverkehr über das Mobilfunknetz besteht keine Zusicherung in Bezug auf Bandbreiten oder Übertragungsgeschwindigkeiten. Die von Galaxus Mobile angegebenen Bandbreiten und Übertragungsgeschwindigkeiten sind bestmögliche Leistungen und können nicht garantiert werden. Die tatsächliche Bandbreite oder Übertragungsgeschwindigkeit hängt z.B. von der Netzabdeckung, des Standorts, der Netzauslastung, der Netzqualität, des Netzausbaus, vom verwendeten Gerät und weiteren Faktoren ab und kann tiefer sein als die angegebenen Maximaldaten. Der unterbruchsfreie Übergang zwischen verschiedenen Technologien kann nicht gewährleistet werden. Galaxus Mobile bzw. der Netzbetreiber sind berechtigt, ältere Technologien und Standards nach entsprechender vorgängiger Information einzustellen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Technologie oder einen bestimmten Standard.
3.8 SIM-Karte, Rufnummer und weitere Adressierungselemente
Ersatz-SIM-Karten oder der Wechsel zu einem anderen Kartenformat sind grundsätzlich kostenpflichtig. Fehlerhafte SIM-Karten ersetzt Galaxus Mobile kostenlos. Falls technisch oder betrieblich erforderlich, ist Galaxus Mobile berechtigt, die SIM-Karte jederzeit auszutauschen. Falls der Kunde ein Gerät mit einem fest verbauten SIM-Chip (eSIM) einsetzt, muss ein eSIM-Profil aktiviert werden, damit er die Leistungen nutzen kann. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung einer bestimmten Rufnummer oder eines anderen Adressierungselements. Galaxus Mobile stellt dem Kunden die Rufnummer und die weiteren Adressierungselemente zur Nutzung zur Verfügung. Sie gehen nicht in das Eigentum des Kunden über und können somit weder verkauft, verpfändet, vererbt noch sonst wie an Dritte übertragen werden, sofern Galaxus Mobile hierzu nicht ausdrücklich zustimmt. Galaxus Mobile kann die Rufnummer oder die weiteren Adressierungselemente entschädigungslos zurücknehmen oder ändern, wenn behördliche, betriebliche, rechtliche oder technische Gründe dies erfordern oder im Falle von Rufnummer Streitigkeiten. Unter Vorbehalt der Portierung zu einem anderen Anbieter fallen die Rufnummer und die weiteren Adressierungselemente bei Beendigung des Vertrags, Anschlusses oder Bezugs der entsprechenden Leistung entschädigungslos an Galaxus Mobile zurück und können anderen Kunden zugeteilt werden.
Bei einer Weitergabe der SIM-Karte oder eines Geräts mit aktiviertem eSIM-Profil durch den Kunden werden den zuständigen Behörden auf deren Anfrage hin weiterhin Name, Adresse und weitere Angaben des Kunden bekanntgegeben. Werden unter Einsatz der weitergegebenen SIM-Karte bzw. des weitergegebenen Geräts mit aktiviertem eSIM-Profil strafrechtlich relevante Handlungen begangen, kann der Kunde unter Umständen wegen Gehilfenschaft, Mittäterschaft oder Begünstigung strafrechtlich belangt werden.
3.9 Sperrung
Galaxus Mobile kann Leistungen ohne Vorankündigung ganz oder teilweise sperren oder beschränken, wenn
- ein wichtiger Grund vorliegt (Ziffer 2.3.3),
- die Sperrung oder Einschränkung im mutmasslichen Interesse des Kunden ist, z.B. bei Missbrauch durch Dritte,
- bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der Zahlungspflichten gemäss Ziffer 5.3.
Galaxus Mobile behält sich insbesondere vor, Mehrwertdienste im allgemeinen oder einzelne Mehrwertdienst Rufnummern dauerhaft oder in den ersten Monaten der Nutzung zu sperren, um Missbrauch vorzubeugen.
Die Sperrung oder Einschränkung kann so lange aufrechterhalten werden, bis der Grund der Sperrung bzw. Einschränkung wegfällt. Sofern der Kunde den Grund für die Sperrung oder Einschränkung zu vertreten hat, bleibt die Pflicht des Kunden zur Bezahlung der betroffenen Leistungen während der Sperrung bzw. Einschränkung unberührt. Weiter kann Galaxus Mobile dem Kunden, vorbehaltlich anders lautender fernmelderechtlicher Vorgaben, für die Sperrung und Entsperrung der betroffenen Leistung eine Gebühr gemäss den auf abos.galaxus.ch publizierten Gebühren sowie die Kosten für eine allfällige Ersatz-SIM-Karte in Rechnung stellen.
3.10 Support
Für Support steht dem Kunden unter abos.galaxus.ch ein FAQ mit häufigen Fragen/Antworten sowie ein Kontaktformular zur Verfügung. Zudem kann sich der Kunde zu Geschäftszeiten mit Supportanfragen an den Kundensupport von Galaxus Mobile wenden. Galaxus Mobile bemüht sich, Supportanfragen so rasch als möglich zu beantworten.
3.11 Rufnummernanzeige- und Unterdrückung
Die Rufnummer des Anrufers oder des Angerufenen wird, sofern technisch möglich, grundsätzlich angezeigt, unabhängig davon, ob er in einem Verzeichnis eingetragen ist oder nicht. Der Kunde kann die Rufnummer permanent oder pro Anruf kostenlos unterdrücken. Aus technischen Gründen kann in diversen Fällen weder die Rufnummernanzeige noch die Rufnummernunterdrückung garantiert werden, namentlich bei Anrufen aus einem fremden Netz oder in ein fremdes Netz sowie bei SMS.
4 Preise, Tarife und Gebühren
Es gelten die jeweils aktuellen auf abos.galaxus.ch publizierten Preise, Tarife und Gebühren. Servicegebühren (z.B. Gebühren für Halter-, Rufnummerwechsel, Auskunft zu rechtswidrigen Anrufen, usw.) und nutzungsabhängige Preise wie z.B. Minuten-, Datenübertragungs- und Roaming-Gebühren können ohne vorgängige Information geändert werden. Galaxus Mobile kann Preise, Tarife und Gebühren auch unmittelbar vor der Nutzung einer bestimmten Leistung bekannt geben. Die Zahlungspflicht beginnt in der Regel mit der Einschaltung der jeweiligen Leistung, z.B. mit der Aktivierung des Anschlusses. Soweit im Vertrag, insbesondere in der Tarifübersicht bzw. den Tarifdetails nicht abweichend geregelt, gelten folgende weiteren Regelungen:
- Zusätzlich zum Abonnement-Preis des Anschlusses wird folgendes in Rechnung gestellt: Verbindungen ins Ausland, Verbindungen im und vom Ausland aus, Nutzung von Mehrwertdiensten, Verbindungen auf Spezialnummern und zu Mehrwertdiensten (insbesondere 0801–0899, 051, 1xx, 084x, 090x, 0868, 0869, Satellitentelefone, Premium SMS/MMS), Gebühren für zusätzlich gekaufte Datenpakete sowie Servicegebühren, sofern nicht ausdrücklich im Leistungsumfang des gewählten Abonnements enthalten.
- Flatrates für Sprachverbindungen gelten nur für Verbindungen innerhalb der Schweiz, sofern nicht ausdrücklich im Leistungsumfang des gewählten Abonnements enthalten.
- Kostenpflichtige Sprachverbindungen werden im Sekundentakt abgerechnet.
- Sprachverbindungen, welche allfälliges Inklusivvolumen oder zusätzlich gekauftes Sprachvolumen übersteigen, werden zum jeweiligen Minutentarif abgerechnet. Galaxus Mobile ist nicht dazu verpflichtet, einen Anruf zu unterbrechen, falls das Inklusivvolumen oder das zusätzlich gekaufte Sprachvolumen überstiegen wird. Galaxus Mobile informiert den Kunden jedoch auf geeignete Weise (z.B. via SMS) über das aufgelaufene Volumen. Diese Information erfolgt zum Zeitpunkt, in welchem Galaxus Mobile ihrerseits die Information über die Dauer eines Anrufs vom jeweiligen Provider erhält, welcher den Anruf über sein Mobilfunknetz abgewickelt hat. Die Zurverfügungstellung dieser Information geschieht in der Regel innerhalb weniger Sekunden oder Minuten. In Ausnahmefällen kann dies jedoch auch länger dauern.
- Anrufe aus der Schweiz auf bestimmte Spezialnummern und Mehrwertdienste im Ausland sind gesperrt.
- Flatrates für SMS/MMS gelten nur für SMS/MMS, die innerhalb der Schweiz verschickt werden. Mehrwertdienste-SMS/MMS sind auch in der Schweiz von diesen Flatrates ausgenommen.
- Im Abonnement inkludierte nationale und Roaming-Datenguthaben verfallen jeweils per Ende des jeweiligen Kalendermonats entschädigungslos. Dies gilt auch bei einem Wechsel des Abonnements.
- Restguthaben von zusätzlich gekauften nationalen Datenpaketen werden in die jeweilige nächste Nutzungsperiode übertragen und verfallen erst bei Beendigung des Vertrages bzw. des betreffenden Anschlusses entschädigungslos. Bei einem Wechsel des Abonnements verfällt das Restguthaben.
- Zusätzlich gekaufte Roaming-Datenpakete sind nach Kauf innerhalb von zwölf Monaten zu aktivieren und haben nach Aktivierung eine Laufzeit von zwölf Monaten. Die Aktivierung erfolgt mit dem erstmaligem Daten-Roaming in der entsprechenden Roaming-Zone. Ausgenommen sind zusätzlich gekaufte Roaming-Datenpakete mit einem unlimitierten Leistungsumfang. Diese haben nach Aktivierung eine Laufzeit von einem Monat.
- Die Gebühren für Verbindungen im Ausland können auch dann zur Anwendung kommen, wenn der Kunde in der Schweiz in grenznahen Gebieten ein ausländisches Mobilfunknetz nutzt.
- Sprachnachrichten (Galaxus Mobile Sprachbox) werden nach 15 Tagen unwiderruflich gelöscht. Galaxus Mobile übernimmt keine Haftung für gelöschte Sprachnachrichten.
- Bei kostenpflichtigen Promotionen oder Gutscheinaktionen, die zur Reduzierung einer bestimmten Gebühr führen (z.B. Abonnement-Preis, Preise für Optionen, Datenpakete, etc.), erfolgt keine Rückerstattung, falls die betreffende Gebühr nachträglich gesenkt wird.
- Rabatte sind nicht kumulierbar.
- In Bezug auf kostenpflichtige wie auch kostenlose Promotionen (u.a. solche, die zur Reduzierung einer bestimmten Gebühr führen) und Gutscheine, welche vor dem 1. Mai 2023 ausgegeben wurden (vor dem Wechsel von «digitec connect» zu «Galaxus Mobile»), gelten die auf helpcenter.abos.galaxus.ch angegebenen Bedingungen.
5 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
5.1 Allgemein
Die Rechnungen werden aufgrund der technischen Aufzeichnungen von Galaxus Mobile erstellt. Galaxus Mobile kann verschiedene Rechnungen des Kunden zusammenfassen und geringfügige Beträge zusammen mit einer nachfolgenden Rechnung in Rechnung stellen. Angebrochene Abrechnungseinheiten werden als volle Einheiten in Rechnung gestellt. Bei der Abrechnung berücksichtigt werden nur Leistungen, für die Abrechnungsdaten vorliegen. Forderungen betreffend nachträglich gelieferte Daten, wie z.B. bei Roaming-Verbindungen, können mit späteren Rechnungen geltend gemacht werden. Die geschuldeten Beträge aus der Benutzung von Mehrwertdiensten oder dem Bezug von Leistungen anderer Drittanbieter kann Galaxus Mobile dem Kunden zusammen mit der Abrechnung ihrer eigenen Leistungen in Rechnung stellen. Die Bestimmungen dieser Ziffer 5 sind auch anwendbar, wenn Galaxus Mobile die Rechnungstellung sowie das Inkasso für Dritte wahrnimmt. Rechnungen sind im Kundenkonto ersichtlich.
Einwände gegen eine Rechnung muss der Kunde mit Begründung per E-Mail innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung an Galaxus Mobile richten. Der Kunde hat zu diesem Zweck das Recht der Anforderung eines Verbindungsnachweis unter der Voraussetzung, dass er der Inhaber der entsprechenden Rufnummer ist. Andernfalls gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert. Betreffen die Einwände nur einen Teilbetrag der Rechnung, so hat der Kunde den nicht beanstandeten Teilbetrag zu bezahlen. Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zu viel bezahlter Beträge werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit dem nächsten Rechnungsbetrag verrechnet. Mit Vertragsbeendigung oder Beendigung eines Anschlusses werden alle ausstehenden zugehörigen Forderungen und Beträge fällig.
5.2 Zahlungsmittel
Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages per gültiger Kreditkarte oder TWINT. Es werden keine anderen Formen von Zahlungseingängen akzeptiert. Die Bezahlung per TWINT ist ausschliesslich für Privatkunden gestattet. Das Zahlungsmittel wird für eine wiederkehrende Verbuchung im Profil hinterlegt. Es werden nur die auf abos.galaxus.ch ausgewiesenen Kreditkartenanbieter akzeptiert. Die Rechnungsstellung bzw. Verbuchung der Kreditkarte oder TWINT erfolgt automatisiert monatlich rückwirkend.
5.3 Verzug
Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, insbesondere weil die Abbuchung aufgrund kundenseitiger Restriktionen in Bezug auf die Kreditkarte oder TWINT nicht ordnungsgemäss durchgeführt werden kann, so gerät der Kunde sofort und ohne Weiteres in Verzug. Der Verzug tritt auch dann ein, wenn der Kunde Einwände gegen einen Teilbetrag der Rechnung erhebt, den nicht beanstandeten Teilbetrag jedoch nicht bezahlt.
Galaxus Mobile behält sich das Recht vor, Verzugszinsen von 5% geltend zu machen. Der Kunde trägt darüber hinaus sämtliche Kosten, die Galaxus Mobile durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere wird dem Kunden nach einer ersten kostenlosen Zahlungserinnerung, die per SMS oder E-Mail erfolgt, pro weitere Zahlungserinnerung eine Gebühr von CHF 30.– in Rechnung gestellt. Galaxus Mobile kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen. Der Kunde hat hierfür Mindestgebühren zu bezahlen und diese dem beigezogenen Dritten direkt zu entrichten. Über die Mindestgebühren hinaus hat der Kunde individuelle Aufwände und Auslagen des beigezogenen Dritten zu bezahlen, die für das Inkasso notwendig sind. Befindet sich der Kunde in Verzug, kann Galaxus Mobile, soweit gesetzlich zulässig, die Leistungserbringung in Bezug auf einzelne oder alle Leistungen unterbrechen, weitere schadensmindernde Massnahmen treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
5.4 Ausserordentliches Nutzungsverhalten
Galaxus Mobile ist nicht verpflichtet, das Nutzungsverhalten des Kunden zu überwachen. Steigen die Nutzungsgebühren des Kunden stark an, so ist Galaxus Mobile berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, sofern Galaxus Mobile davon Kenntnis hat. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Zweifel an der Zahlungswillig- bzw. Fähigkeit des Kunden kann Galaxus Mobile alle oder einzelne Leistungen sofort sperren oder vom Kunden eine Sicherheit (z.B. in Form einer Vorauszahlung) verlangen.
6 Pflichten/Leistungen des Kunden
6.1 Bezahlung
Der Kunde ist verpflichtet, die bezogenen Leistungen fristgerecht zu bezahlen.
6.2 Rechts- und vertragskonforme Nutzung und Missbrauch
Die Leistungen von Galaxus Mobile sind bei Privatkunden ausschliesslich für den üblichen und durchschnittlichen privaten Gebrauch, bei Geschäftskunden ausschliesslich für den üblichen und durchschnittlichen geschäftlichen Gebrauch bestimmt. Darunter wird die normale Nutzung des Anschlusses in einem mobilen Endgerät für Sprach- und Datenverbindungen sowie SMS/MMS verstanden. Die Hotspot-Funktionen (Tethering) von Mobilfunkgeräten sind für die persönliche mobile Konnektivität bestimmt. Soweit einzelne Produkte von Galaxus Mobile nicht ausdrücklich dazu bestimmt sind, dienen Produkte von Galaxus Mobile (inkl. MultiSIM) nicht dazu, Festnetz-Internet zu ersetzen. Dies gilt z.B. bei einer stationären Nutzung einer SIM-Karte in einem Router oder Hotspot-Gerät. Die Nutzung einer SIM-Karte in einem Router oder Hotspot-Gerät kann ohne Vorankündigung unterbunden werden.
Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der Leistungen verantwortlich. Weiter dürfen die Leistungen nicht missbräuchlich genutzt werden. Als rechts- bzw. vertragswidrig und/oder missbräuchlich gelten insbesondere
- eine Zweckentfremdung bzw. nicht bestimmungsgemässe Verwendung der Leistungen (z.B. für Spezialanwendungen wie Überwachungsanwendungen, Maschine-zu-Maschine- und Durchwahlverbindungen),
- die Belästigung oder Beunruhigung von Dritten, insbesondere die Behinderung von Dritten bei der Benutzung von Fernmeldediensten,
- Hacking (z.B. Eindringversuche in die Infrastruktur Dritter), Ausspionieren anderer Nutzer oder von deren Daten und betrügerische Angriffe (z.B. Phishing),
- die Übermittlung oder Zugänglichmachung rechts- oder sittenwidriger Inhalte,
- ein kommerzieller Weitervertrieb der Leistungen oder das Anbieten von Fernmeldediensten basierend auf den bezogenen Leistungen,
- die Verwendung der Leistungen zur Terminierung von Anrufen auf dem Mobilfunknetz des Netzbetreibers mittels GSM-Gateways oder ähnlichen Ausrüstungen,
- die Herstellung von Dauerverbindungen sowie von Verbindungen, die direkte oder indirekte Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben,
- die Weiterleitung von Verbindungen auf Kurz- oder Mehrwertdienstnummern,
- die Verbreitung von unlauterer Massenwerbung (Spam),
- die Verbreitung von schädlicher Software (z.B. Viren, Trojaner, etc.),
- der Anschluss von nicht kompatiblen Geräten an die Infrastruktur des Netzbetreibers,
- der unerlaubte Zugriff auf oder die unerlaubte Benutzung von Daten, Systemen und -Elementen,
- eine übermässige Nutzung, die zu einer System- oder Netzwerküberlastung führt oder führen kann.
Weist Galaxus Mobile nach oder bestehen Anzeichen, dass die Nutzung der Leistungen durch den Kunden erheblich vom üblichen privaten oder geschäftlichen Gebrauch abweicht oder der Kunde (oder Personen unter seiner Verantwortung) die Leistungen rechts- oder vertragswidrig oder missbräuchlich nutzt, ist Galaxus Mobile berechtigt, den Kunden zur rechts- und vertragsgemässen Nutzung anzuhalten, die Leistungen ohne Vorankündigung entschädigungslos zu ändern (z.B. Umwandlung in ein anderes Abonnement), zu sperren oder einzuschränken (z.B. mittels Limiten), den Vertrag oder den betreffenden Anschluss frist- und entschädigungslos auflösen, andere geeignete Massnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Schadloshaltung von Ansprüchen Dritter zu verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss bzw. bei der Registrierung/Bestellung. Bestehen Anzeichen einer rechts- oder vertragswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung, ist der Kunde verpflichtet, Galaxus Mobile Auskunft über die Nutzung zu erteilen. Weiter hat der Kunde bei einem festgestellten oder drohenden Missbrauch der Leistungen (auch ein solcher zu Lasten des Kunden) Galaxus Mobile über die auf abos.galaxus.ch ausgewiesenen Kontaktkanäle zu benachrichtigen.
6.3 Verantwortung für Inhalt
Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Sprache, SMS/MMS und Daten in jeglicher Form) verantwortlich, den er von Galaxus Mobile übermitteln oder bearbeiten lässt oder den er Dritten zugänglich macht.
6.4 Verantwortung für Nutzung der Anschlüsse
Der Kunde ist für jede Benutzung seiner Anschlüsse, auch für eine solche durch Drittpersonen, verantwortlich.
Der Kunde hat insbesondere alle infolge Nutzung der von Galaxus Mobile bezogenen Leistungen in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Dienstleistungen oder Waren von Dritten, welche über seine Anschlüsse bezogen oder bestellt wurden (z.B. Mehrwertdienste).
Der Kunde hat die Möglichkeit, mehrere Anschlüsse von Galaxus Mobile zu beziehen. Der Kunde trägt als Vertrags- und Anschlussinhaber jederzeit die volle Verantwortung für die rechts- und vertragskonforme und missbrauchsfreie Erfassung der persönlichen Angaben aller Personen, welche seine Anschlüsse nutzen, für die Nutzung aller dieser Anschlüsse sowie für die Bezahlung sämtlicher Rechnungen infolge Nutzung dieser Anschlüsse. Im Falle einer rechts- oder vertragswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung einzelner Anschlüsse oder bei Zahlungsrückständen oder -ausfällen ist Galaxus Mobile berechtigt, geeignete Massnahmen bei sämtlichen Anschlüssen des Kunden zu ergreifen.
Überlässt der Kunde Anschlüsse oder weitere von Galaxus Mobile bezogene Leistungen Minderjährigen zur Nutzung, ist er für die Einhaltung der massgeblichen Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. Galaxus Mobile stellt – im Rahmen der technischen Möglichkeiten – Sperrmöglichkeiten zur Verfügung.
6.5 Geräte des Kunden
Die Nutzung der Leistungen setzt den Einsatz geeigneter und kompatibler Geräte (z.B. Smartphones oder Tablets inkl. zugehöriger Software und allfälliger eSIM) durch den Kunden voraus. Der Kunde ist für die Anschaffung, Einrichtung, Funktionstüchtigkeit und Rechtskonformität dieser Geräte selbst verantwortlich. Setzt der Kunde für die Nutzung der Leistungen ein Gerät mit fest verbautem SIM-Chip (eSIM) ein, ist der SIM-Chip Bestandteil des Gerätes des Kunden. Galaxus Mobile gewährt dem Kunden keinen Investitionsschutz. Galaxus Mobile und der Netzbetreiber sind berechtigt, zwecks Konfiguration, Wartung oder Optimierung bzw. Erweiterung ihrer Leistungen in Form einer Fernwartung über das Mobilfunknetz auf die durch den Kunden eingesetzten Geräte zuzugreifen und dort vorhandene technische Daten bzw. Software einzusehen, zu verändern, zu aktualisieren oder zu löschen. Im Rahmen der Fernwartung erhalten Galaxus Mobile bzw. der Netzbetreiber Einblick in diejenigen Dateien des Kunden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Konfiguration des Geräts sowie der Leistungen stehen.
Galaxus Mobile haftet nicht für nach der Fernwartung auftretende allfällige Schäden an den Geräten des Kunden.
6.6 Sicherheitsanweisungen, Passwörter, etc.
Der Kunde hat die von Galaxus Mobile mitgeteilten oder publizierten Sicherheitsanweisungen zu befolgen. So hat der Kunde insbesondere Daten regelmässig zu sichern und Zugangsdaten (Login), Passwörter sowie PIN- und PUK-Nummern sorgfältig aufzubewahren und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben. PIN- und PUK-Nummern sind zudem getrennt von den Geräten des Kunden bzw. der SIM-Karte aufzubewahren. PIN-Nummern sind regelmässig zu ändern. Bei Verlust von Zugangsdaten (Login), Passwörtern, PIN- und PUK-Nummern, oder einer SIM-Karte oder eines Gerätes mit aktiviertem eSIM-Profil ist Galaxus Mobile sofort zu benachrichtigen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde in jedem Fall die über den entsprechenden Anschluss bezogenen Leistungen zu bezahlen (z.B. im Falle einer zwischenzeitlichen Nutzung des Anschlusses durch unberechtigte Dritte).
Der Kunde hat seine Geräte und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Er hat dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass seine Geräte für die Verbreitung von rechtswidrigen oder sonst wie schädlichen Inhalten, insbesondere unlauterer Massenwerbung (Spam), betrügerischer Nachrichten (Phishing E-Mails/SMS) und schädlicher Software (Viren, Trojaner, etc.) verwendet werden.
Die durch die Geräte des Kunden verursachten elektromagnetischen Felder können andere Geräte wie z.B. Hörgeräte, Herzschrittmacher sowie Haushaltgeräte in ihrer Funktion stören. Um Störungen zu verhindern, sind die von den Herstellern angegebenen Sicherheitsmassnahmen einzuhalten. Der Kunde hat sich über Benutzungsverbote und -einschränkungen (z.B. Strassenverkehr, Luftverkehr) zu informieren und sich an diese zu halten.
6.7 Kundenangaben
Der Kunde hat bei der Registrierung/Bestellung seine Identität anhand eines Reisepasses, einer Identitätskarte oder eines Ausländerausweises im Sinne der Artikel 71 und 71a der Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) nachzuweisen.
Der Kunde ist verpflichtet, im Kundenkonto seine Vertrags-, Rechnungs- und E-Mail-Adresse sowie die Angaben von denjenigen Personen, welche die ihm zugeordneten Anschlüsse nutzen, jederzeit aktuell zu halten.
Die vom Kunden angegebene und im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse gilt als primäre Zustelladresse des Kunden. Entsprechend übermittelt Galaxus Mobile dem Kunden vertragsrelevante Informationen (z.B. Rechnungen, Mahnungen, Änderungen der Leistungen und/oder Vertragsbedingungen, betriebliche Informationen wie Wartungsarbeiten etc.) in der Regel an diese E-Mail-Adresse oder stellt ihm diese Informationen auf andere geeignete Weise zur Verfügung (z.B. im Kundenkonto). Solcherart übermittelte bzw. zur Verfügung gestellte Informationen gelten als rechtsgültig zugestellt. Galaxus Mobile ist berechtigt, ihre Leistungen so lange zurückzuhalten, bis der Kunde die Daten richtig und vollständig angegeben und seine Identität nachgewiesen hat. Die Pflicht des Kunden zur Bezahlung der Leistungen bleibt davon unberührt.
7 Haftung von Galaxus Mobile
Im Falle von Vertragsverletzungen haftet Galaxus Mobile, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft, für nachgewiesene direkte Sach- und Vermögensschäden pro Schadensereignis bis zu einem Gegenwert der während des letzten Vertragsjahres bezogenen Leistungen des betroffenen Anschlusses, maximal jedoch bis CHF 50’000. Die Haftung für indirekte bzw. Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn und Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Weiter haftet Galaxus Mobile nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger oder missbräuchlicher Nutzung ihrer Leistungen durch den Kunden (oder Personen unter seiner Verantwortung).
Galaxus Mobile übernimmt keine Haftung in Fällen höherer Gewalt oder für Schäden, die Galaxus Mobile oder der Netzbetreiber nicht zu vertreten haben oder die durch die Sperrung oder Kündigung von Leistungen durch Galaxus Mobile entstanden sind. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, die von keiner Partei zu vertreten sind, darunter insbesondere auch Stromausfall und das Auftreten schädlicher Software (z.B. Viren). In Fällen höherer Gewalt ist Galaxus Mobile darüber hinaus von ihrer Leistungspflicht befreit.
8 Dienstleistungen und Waren Dritter
Bezieht der Kunde über seinen Anschluss Dienstleistungen oder Waren von Dritten wie z.B. Mehrwertdienste (insbesondere 090x-Nummern und SMS/MMS-Kurznummern) («Drittleistungen»), schliesst der Kunde ohne anderslautende Vereinbarung den Vertrag über solche Drittleistungen mit dem betreffenden Dritten ab und es kommen entsprechend dessen Konditionen und Vertragsbedingungen zur Anwendung. Galaxus Mobile ist diesbezüglich nicht Vertragspartnerin des Kunden, weder in Bezug auf die bezogenen Drittleistungen noch in Bezug auf die Zahlung, übernimmt für die Drittleistungen keinerlei Haftung oder Gewährleistung und kann dafür nicht in Anspruch genommen werden und auch keine Auskünfte erteilen. Die Leistung von Galaxus Mobile beschränkt sich in solchen Fällen auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zum betreffenden Dritten und den Drittleistungen.
Galaxus Mobile kann jedoch – je nach Ausgestaltung des jeweiligen Angebotes – für den betreffenden Dritten die Abrechnung der Drittleistungen übernehmen, d.h. die entsprechenden Vergütungen bzw. Gebühren einfordern (z.B. auf ihrer Rechnung) und das Inkasso durchführen. Für den Bezug solcher durch Galaxus Mobile abgerechneter Drittleistungen gilt eine Umsatzlimite von CHF 5000 pro Jahr und Kunde. Bei Erreichen dieser Limite wird der Bezug von weiteren Drittleistungen für eine bestimmte Dauer gesperrt. Bei Geschäftskunden sowie Kunden mit mehreren Anschlüssen betrifft eine solche Sperrung sämtliche auf den Kunden lautenden Anschlüsse.
Der Kunde kann bei Galaxus Mobile die Sperrung von Mehrwertdiensten veranlassen, die über den Anschluss von Galaxus Mobile bezogen und auf der Rechnung von Galaxus Mobile belastet werden (insbesondere 090x-Nummern und SMS/MMS-Kurznummern). Die Sperrung kann jeweils alle entsprechenden Mehrwertdienste oder nur diejenigen zur Erwachsenenunterhaltung umfassen.
9 Weitere Bestimmungen
9.1 Geistiges Eigentum
Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, zeitlich beschränkte und nicht ausschliessliche Recht zur vertragsgemässen Nutzung der vereinbarten Leistungen von Galaxus Mobile. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus dem Vertrag. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden nicht zu. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Leistungen und Produkten von Galaxus Mobile verbleiben bei Galaxus Mobile oder den jeweils berechtigten Dritten. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte von Dritten und wird Galaxus Mobile dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde Galaxus Mobile vollumfänglich schadlos zu halten.
9.2 Übertragung
Die Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Galaxus Mobile. Galaxus Mobile ist berechtigt, einen Parteiwechsel zu akzeptieren, bei welchem die Parteien ihre Zustimmung über das Kontaktformular auf helpcenter.abos.galaxus.ch abgeben.
Galaxus Mobile ist berechtigt, den Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus (inkl. Forderungen) ohne Zustimmung des Kunden an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.
9.3 Weitere Bestimmungen
Galaxus Mobile behält sich vor, die Leistungen und/oder Vertragsbedingungen (inkl. Preise, Tarife und Gebühren sowie diese AGB) jederzeit zu ändern oder einzelne Leistungen einzustellen. Über Änderungen wird der Kunde auf geeignete Weise informiert (z.B. via E-Mail, im Kundenkonto, auf der Rechnung oder auf abos.galaxus.ch). Galaxus Mobile teilt dem Kunden Änderungen, die für diesen mit einem erheblichen Nachteil verbunden sind (z.B. ein wesentlich höherer Preis des Anschlusses, die Einstellung oder wesentliche Einschränkung einer Leistung), rechtzeitig im Voraus mit. Diesfalls kann der Kunde den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ohne Kostenfolge kündigen. Betrifft die Änderung eine bestimmte Leistung (z.B. eine Option), so bezieht sich das Kündigungsrecht ausschliesslich auf diese Leistung. Unterlässt der Kunde die Kündigung, gelten die Änderungen als akzeptiert. Preisanpassungen infolge einer Änderung gesetzlicher Vorgaben (z.B. die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes), Preisanpassungen von Drittanbietern (z.B. von Mehrwertdiensten) berechtigen nicht zur Kündigung. Galaxus Mobile kann dem Kunden nach Erhalt der Kündigung nach ihrer Wahl eines der folgenden Ersatzangebote unterbreiten:
- die ganz oder teilweise Weitergeltung der bisherigen Vertragsbedingungen oder
- die Kompensation der dem Kunden durch die Änderung entstehenden Mehrbelastung mit geeigneten Mitteln.
Senkt Galaxus Mobile Preise, kann sie gleichzeitig allfällig gewährte Rabatte anpassen.
Vom Kunden gewünschte Änderungen oder kundenspezifische Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Galaxus Mobile.
9.4 Verrechnung
Der Kunde verzichtet bezüglich sämtlicher Forderungen gegen Galaxus Mobile auf sein Verrechnungsrecht.
10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich. Zwingende Gerichtsstände (z.B. bei Konsumenten der Gerichtsstand an deren Wohnsitz gemäss Art. 32 ZPO) bleiben vorbehalten.