Allgemeine Geschäftsbedingungen für TV-Dienstleistungen von Galaxus TV
September 2025
Hinweis: Nur diese in deutscher Sprache vorliegende Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für TV-Dienstleistungen von Galaxus TV ist rechtlich bindend. Die Versionen übersetzt in französischer, italienischer und englischer Sprache sind ausschliesslich zu Informationszwecken bereitgestellt und haben keine Rechtsgültigkeit. Der Kunde akzeptiert die deutsche Sprachversion des Dokumentes.
1 Geltungsbereich, Parteien und Vertragsbestandteile
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für TV-Dienstleistungen von Galaxus TV («AGB») bilden, zusammen mit der zugehörigen Bestellung und den weiteren Vertragsbestandteilen, den Vertrag zwischen Digitec Galaxus AG, Pfingstweidstrasse 60b, 8005 Zürich, Schweiz («Galaxus TV») und Ihnen («Kunde») über die Erbringung und Nutzung von TV-Dienstleistungen und zugehörigen Leistungen («Leistungen») von Galaxus TV. Die folgenden Dokumente bilden integrierte Vertragsbestandteile in absteigender Rangfolge:
- Tarifübersicht/Tarifdetails
- Leistungsbeschreibungen und weitere Bedingungen
- Diese AGB Zudem gilt die Datenschutzerklärung zu den Galaxus Abo Dienstleistungen (Mobile, Internet und TV). Die Vertragsbestandteile sind auf abos.galaxus.ch abrufbar und gelten in der jeweils aktuellen Version. Galaxus TV kann dem Kunden die Vertragsbestandteile zudem per E-Mail zustellen. Mit Vertragsabschluss bzw. Abschluss der Registrierung/Bestellung bestätigt der Kunde, sämtliche Vertragsbestandteile zur Kenntnis genommen und unverändert akzeptiert zu haben sowie die Richtigkeit seiner Angaben und derjenigen der weiteren Nutzer.
Der Kunde haftet gegenüber Galaxus TV für die Richtigkeit der Angaben bzw. für Schäden infolge falscher oder unzureichender Angaben. Die Vertragsbestandteile gelten in jedem Fall ab der erstmaligen Nutzung der Leistungen, spätestens aber 14 Tage nach Vertragsabschluss als akzeptiert. Erhebt der Kunde innert dieser Frist Einwände gegen alle oder einzelne Vertragsbedingungen, wird der Vertrag entschädigungslos aufgelöst. Die Leistungen von Galaxus TV beinhalten TV-Dienstleistungen mittels Zurverfügungstellung eines Zugangs zu Galaxus TV. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesen AGB und den weiteren Vertragsbestandteilen.
2 Inkrafttreten, Dauer und Beendigung
2.1 Inkrafttreten und Dauer
Der Vertrag tritt mit Aktivierung des TV-Accounts durch Galaxus TV in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Es gilt die bei Vertragsabschluss geregelte Mindestvertragslaufzeit, falls vorgesehen. Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden und Annahme durch Galaxus TV zustande. Die Registrierung/Bestellung gilt als Antrag des Kunden. Galaxus TV entscheidet im eigenen Ermessen, ob der Antrag des Kunden angenommen und damit der Vertrag mit dem Kunden abgeschlossen wird. Voraussetzung für den Abschluss und das Zustandekommen des Vertrages zwischen Galaxus TV und dem Kunden ist u.a. dessen Registrierung (inkl. allfälliger Identifizierung anhand eines Ausweisdokumentes). Galaxus TV kann den Antrag des Kunden auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Galaxus TV nimmt den Antrag des Kunden durch Aktivierung des TV-Accounts an.
Der TV-Account wird erst nach Registrierung des Kunden aktiviert. Stellt sich nach Abschluss der Registrierung heraus, dass der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder unzureichende Ausweisdokumente hochgeladen hat, kann Galaxus TV die Berichtigung oder Vervollständigung der Angaben bzw. Ausweisdokumente verlangen oder einen bereits aktivierten TV-Account entschädigungslos deaktivieren bzw. löschen. Zum Vertragsabschluss befugt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz bzw. Unternehmen mit Sitz in der Schweiz.
2.2 Abonnement-Wechsel
Galaxus TV kann dem Kunden eine Auswahl an verschiedenen Abonnementen mit unterschiedlichem Leistungsumfang und entsprechenden Preisen anbieten. Der Kunde ist dazu berechtigt, auf einen anderen Abonnement-Typ zu wechseln, soweit und sofern solche von Galaxus TV angeboten werden. Die hierfür geltenden Fristen sind im Kundenkonto ersichtlich.
Die Vertragslaufzeit wird durch den Wechsel des Abonnements-Typs nicht beeinflusst. Die Abrechnung erfolgt tagesaktuell.
Die Berechtigung des Abonnement-Wechsels kann eingeschränkt sein, insbesondere aber nicht ausschliesslich bei Zahlungsverzug.
2.3 Vorzeitige Aktivierung
Wenn der TV-Account technisch vor dem vom Kunden gewünschten Nutzungsbeginn («Wunschdatum») aktiviert wird, kann der Kunde diesen bereits vorzeitig nutzen.
Für den Zeitraum zwischen der technischen Bereitstellung des Accounts («Aktivierungsdatum») und dem Wunschdatum hat der Kunde keinen Anspruch auf Leistungen von Galaxus TV (Ziffer 3 Leistungen von Galaxus TV). Der Kunde ist jedoch bereits während diesem Zeitraum verpflichtet, seine vertraglichen Pflichten (Ziffer 6 Pflichten/Leistungen des Kunden) einzuhalten, mit Ausnahme der Pflicht zur Bezahlung der Abonnementsgebühren, die für diesen Zeitraum entfällt.
2.4 Beendigung
2.4.1 Kündigung des Vertrages oder eines einzelnen TV-Accounts
Der Kunde kann Kündigungen ausschliesslich im Kundenkonto («Kundenkonto», zugänglich über abos.galaxus.ch) vornehmen. Kündigungen per Brief oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
Kündigt der Kunde den Vertrag, werden gleichzeitig alle TV-Accounts sowie Optionen, die dem Vertrag zugeordnet sind, mitgekündigt. Bezieht sich die Kündigung auf einen einzelnen TV-Account, werden gleichzeitig sämtliche diesem TV-Account zugeordnete Optionen mitgekündigt. Hingegen hat die Kündigung eines einzelnen TV-Accounts keinen Einfluss auf den Bestand von allfälligen weiteren TV-Accounts. Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf abos.galaxus.ch ausgekennzeichneten Kündigungsfristen. Eine Kündigung ohne Einhaltung einer ausgekennzeichneten Kündigungsfrist ist nur gegen Bezahlung der monatlichen Gebühren bis zum ordentlichen Kündigungstermin zzgl. einer Bearbeitungsgebühr möglich, welche sofort fällig werden. Abweichende Regelungen im Einzelfall bleiben vorbehalten.
2.4.2 Kündigung von Optionen
Optionen können jederzeit unter Einhaltung der im Kundenkonto ausgekennzeichneten Frist gekündigt werden. Ist eine Mindestvertragsdauer vorgesehen, ist eine Kündigung von Optionen erst nach deren Ablauf möglich. Die Kündigung einer Option hat keinen Einfluss auf den Bestand des TV-Accounts, welchem diese Option zugeordnet ist. Vorbehältlich einer Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund, ist die Kündigung von Optionen durch den Kunden vor Ablauf einer allfälligen Mindestvertragsdauer nur mit Zustimmung von Galaxus TV und unter Kostenfolgen möglich. Der Kunde hat sämtliche monatlich wiederkehrenden Gebühren zuzüglich aller kostenpflichtigen Leistungen bis zum Ablauf einer allfälligen Mindestvertragsdauer zu bezahlen (Einmalzahlung). Diese Gebühren werden sofort fällig.
Der Kunde hat die vorgenannten Gebühren auch dann zu bezahlen, wenn die betroffene Option oder der TV-Account, welchem die Option zugeordnet war, seitens Galaxus TV aus einem wichtigen Grund gekündigt wird, welchen der Kunde zu vertreten hat. Kündigt Galaxus TV die Option oder den TV-Account aus einem wichtigen Grund, welchen der Kunde nicht zu vertreten hat, schuldet der Kunde keine Gebühren.
2.4.3 Kündigung aus wichtigem Grund
Galaxus TV hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, den Vertrag, einzelne zugeordnete TV-Accounts oder einzelne Optionen frist- und entschädigungslos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- Anzeichen bestehen, dass der Kunde die Leistungen rechts-, vertragswidrig oder missbräuchlich nutzt,
- eine zuständige Behörde anordnet, dem Kunden die Leistungen nicht weiter zur Verfügung zu stellen,
- die Systeme von Galaxus TV, des Netzwerkpartners, des Systempartners oder von Dritten bzw. deren Nutzung durch den Kunden beeinträchtigt wird,
- Grund zur Annahme besteht, dass der Kunde bei Vertragsabschluss bzw. im Rahmen der Registrierung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat,
- der Kunde in Zahlungsverzug ist,
- überwiegende öffentliche Interessen dies erfordern.
Die allfällige Wiederaufnahme eines gekündigten Vertrags hat für den Kunden Kostenfolgen in Höhe der auf abos.galaxus.ch publizierten Gebühren.
Der Kunde hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, den Vertrag oder einzelne Optionen fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- Galaxus TV eine andauernde schwerwiegende Vertragsverletzung schuldhaft begeht und diese trotz Abmahnung durch den Kunden unter Ansetzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt,
- der Kunde seinen Sitz oder Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt,
- im Todesfall des Kunden.
3 Leistungen von Galaxus TV
3.1 Allgemein
Galaxus TV stellt dem Kunden einen oder mehrere TV-Accounts bereit, über welche der Kunde TV-Dienstleistungen beziehen kann. Die Leistung kann vom Kunden unabhängig vom Internetanbieter genutzt werden. Die Leistungen werden unter Beizug eines von Galaxus TV gewählten TV-as-a-Service Partners («Systempartner») erbracht. Für die Erbringung ihrer Leistungen kann Galaxus TV jederzeit weitere Dritte im In- und Ausland beiziehen.
Der Leistungsumfang von Galaxus TV umfasst die Bereitstellung eines funktionalen TV-Accounts. Dieser ermöglicht es dem Kunden via Internet oder Mobilfunk Fernsehprogramme zu empfangen und über eine Applikation auf Mobilegräten (Tablets, Smartphones), über Applikationen auf Smart-TVs, über TV-Boxen oder in Webbrowsern (Computer) anzuschauen. Zudem kann der Leistungsumfang beispielsweise die Möglichkeit, Fernsehprogramme zeitversetzt zu sehen, beinhalten, inkl. dem Pausieren, Zurückspulen und Aufnehmen von Programmen. Die gleichzeitige Nutzung eines TV-Accounts (d.h. parallele Verwendung) ist auf eine begrenzte Anzahl von Geräten beschränkt.
Aufgezeichnete Sendungen werden auf Servern in der Schweiz gespeichert und stehen dem Kunden ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung, solange der TV-Account aktiv ist. Die Anzahl speicherbarer Aufnahmen richtet sich nach dem im jeweiligen Abonnement enthaltenen Aufnahmevolumen. Mit Beendigung des Vertrages verfallen sämtliche gespeicherten Aufnahmen.
Die Leistung von Galaxus TV ist geografisch ausschliesslich in der Schweiz verfügbar. Das Aufnehmen oder Abrufen von Aufnahmen ist auch aus dem Ausland möglich, sofern eine Internetverbindung besteht.
Nicht im Leistungsumfang enthalten ist eine TV-Box. Dem Kunden steht es frei, eine TV-Box auf eigene Kosten zu erwerben und zu installieren. Über die Kompatibilität von Galaxus TV mit verschiedenen TV-Boxen muss sich der Kunde selbst informieren. Galaxus TV stellt dafür auf abos.galaxus.ch unterstützenden Informationen bereit, übernimmt jedoch keine Gewährleistung für die Kompatibilität.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang und zu den technischen Anforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen definiert.
3.2 Zusätzliche kostenpflichtige Dienste
Galaxus TV kann ergänzend zum regulären Leistungsumfang zusätzliche Dienste wie Optionen, Zugang zu Streaming-Plattformen oder Zugang zu Pay-TV-Sender anbieten. Diese können teilweise kostenpflichtig sein und setzen in der Regel den Abschluss eines separaten Vertragsverhältnisses mit dem jeweiligen Drittanbieter voraus. Für solche zusätzlichen Dienste gelten ausschliesslich die Vertragsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Galaxus TV kann dabei im Namen des Drittanbieters die entsprechenden Gebühren in Rechnung stellen. Änderungen im Angebot oder Preis des Drittanbieters begründen kein ausserordentliches Kündigungsrecht für den betreffenden Dienst und/oder den Vertrag mit Galaxus TV.
3.3 Option Family + Friends
Die Option Family + Friends beinhaltet die Möglichkeit, die TV-Accounts verschiedener Kunden in das Kundenkonto eines Kunden einzubinden und darüber zu verwalten («Family + Friends Kundenkonto»). Dadurch profitieren die zugehörigen Kunden i.d.R. von einer Gutschrift auf das Kundenkonto, sofern und so weit anwendbar. Die Verwaltung der TV-Accounts, die in das Family + Friends Kundenkonto eingebunden sind («eingebundene TV-Accounts»), sowie die Bezahlung der zugehörigen Rechnungen erfolgt durch den Inhaber des Family + Friends Kundenkontos («Hauptkunde»). Sobald der Inhaber eines eingebundenen TV-Accounts ein eigenes Zahlungsmittel hinterlegt, bezahlt dieser seine eigene Rechnung selbst. Zwischen Galaxus TV und den weiteren Kunden, deren TV-Accounts in das Family + Friends Kundenkonto eingebunden sind («zugehörige Kunden»), bestehen separate und unabhängige Vertragsbeziehungen. Entsprechend findet bei einer Einbindung eines bereits bestehenden TV-Accounts in ein Family + Friends Kundenkonto keine Übertragung des betreffenden Vertrages auf den Hauptkunden statt und der betreffende zugehörige Kunde bleibt Inhaber seines TV-Accounts. Bei der Erweiterung eines Family + Friends Kundenkontos mit dem TV-Accounts eines neuen Kunden, schliesst dieser neue Kunde einen separaten Vertrag mit Galaxus TV ab und wird Inhaber des betreffenden TV-Accounts.
Der zugehörige Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Verwaltung seines Vertrages und TV-Accounts durch den Hauptkunden erfolgen kann (z.B. Installation der TV App, Kündigung des TV-Accounts, etc.) und dieser Einsicht in Vertrags-, sowie weitere Daten über den zugehörigen Kunden und dessen TV Accounts hat. Verfügt der zugehörige Kunde über ein Kundenkonto mit eigenem Login, kann dieser seinen TV-Account gleichzeitig selbst verwalten. Der Hauptkunde und die zugehörigen Kunden nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass für alle zugehörigen Kunden im Family + Friends Kundenkonto Informationen in Bezug auf den Hauptkunden und in Bezug auf die zugehörigen Kunden ersichtlich sind (Z.B. Vorname, Initialen des Vor-, Nachnamen oder das gewählte Abonnement).
Der Hauptkunde ist in Bezug auf alle eingebundenen TV-Accounts zur Bezahlung der entsprechenden Rechnungen (Abonnementgebühren, Gebühren für Optionen und alle weiteren infolge Nutzung der von Galaxus TV bezogenen Leistungen in Rechnung gestellten Beträge) verpflichtet. Diese Verpflichtung endet bei einem Wechsel des Abonnements und des damit verbundenen Tarifs nicht. Für den Hauptkunden entsteht eine befreiende Wirkung für die Rechnungen eines zugehörigen Kunden, sobald Letztgenannter ein eigenes Zahlungsmittel hinterlegt. Die Verpflichtung zur Bezahlung der entsprechenden Rechnungen des zugehörigen Kunden liegt sodann beim zugehörigen Kunden. Wird ein TV-Account im Laufe eines Kalender-monats in das Family + Friends Kundenkonto eingebunden, werden dem Hauptkunden die gesamte Abonnement-Gebühr sowie sämtliche weiteren infolge Nutzung des betreffenden TV-Accounts anfallenden Beträge für den vollen Kalendermonat in Rechnung gestellt. Die Bezahlung der Rechnungen durch den Hauptkunden erfolgt mit befreiender Wirkung für die zugehörigen Kunden. Galaxus TV ist jedoch berechtigt, ihre Forderungen z.B. bei Zahlungsrückständen oder -ausfällen direkt gegenüber den zugehörigen Kunden für ihre jeweiligen eigenen Leistungen geltend zu machen. Hinterlegt ein zugehöriger Kunde im Laufe eines Kalendermonats ein eigenes Zahlungsmittel, werden dem zugehörigen Kunden die Beträge für den vollen Kalendermonat in Rechnung gestellt. Die Bezahlung der Rechnung durch den zugehörigen Kunden erfolgt mit befreiender Wirkung für den Hauptkunden.
Zudem ist Galaxus TV im Falle einer rechts- oder vertragswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung einzelner zugehöriger TV-Accounts oder bei Zahlungsrückständen oder -ausfällen berechtigt, geeignete Massnahmen bei sämtlichen eingebundenen Anschlüssen eines Family + Friends Kundenkontos zu ergreifen (z.B. Sperrung von Leistungen oder Kündigung von TV-Accounts), jedoch ausschliesslich für TV-Accounts, bei welchen die Bezahlung über den Hauptkunden erfolgt.
3.4 Optionen
Optionen sind Zusatzfunktionen wie beispielsweise das Überspringen von Werbung, erweiterte Aufnahmefunktionen oder zusätzliche parallele Streams. Die Optionen werden entweder kostenlos erbracht, in den Abonnement-Preis eingerechnet oder separat (z.B. nutzungsabhängig) abgerechnet.
Die Verfügbarkeit einzelner Optionen je nach Abonnement, deren Leistungsumfang und Vertragsdauer sind auf abos.galaxus.ch ersichtlich. Die aktivierten Optionen werden im TV-Account aufgeführt. Galaxus TV leistet keine Gewähr für die durchgehende Verfügbarkeit der Optionen. Galaxus TV behält sich zudem vor, die Optionen jederzeit zu erweitern, einzuschränken, einzustellen oder anderweitig anzupassen. Die Einschränkung oder Einstellung einer Option hat keinen Einfluss auf den Bestand des Vertrages oder Anschlusses, welchem die Option zugeordnet ist und berechtigt nicht zur ausserordentlichen Kündigung des Vertrages.
3.5 Gewährleistung
Galaxus TV gewährleistet die sorgfältige Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Insbesondere bemüht sich Galaxus TV um eine hohe Verfügbarkeit ihrer Leistungen und TV-Plattformen. Plattformstörungen, die im Einflussbereich von Galaxus TV liegen, werden so schnell wie möglich behoben. Galaxus TV übernimmt jedoch keine Gewähr oder Zusicherung für
- ein durchgehendes unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren der Infrastruktur und ihrer Leistungen sowie deren Sicherheit,
- eine durchgehende und flächendeckende Verfügbarkeit der Leistungen,
- eine bestimmte Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Richtigkeit und Qualität in Bezug auf das TV-Angebot inklusive dadurch übermittelter Informationen (z.B. Bild, Ton, Empfehlungen oder sonstige Daten und Texte),
- die Zurverfügungstellung oder Beibehaltung bestimmter technischer Mittel (z.B. Infrastrukturen, Plattformen, Übertragungstechnologien und -protokolle sowie Benutzeroberflächen) und die Zurverfügungstellung oder Beibehaltung von darüber zugänglichen Leistungen,
- die Integrität für die über die Infrastruktur des Systempartners oder die Netze von Dritten übermittelten oder bezogenen Daten,
- von Dritten erstellte, respektive bei Dritten abrufbare Inhalte bzw. Leistungen, den Schutz des Kunden oder von dessen Geräten und Daten vor schädlicher Software, Viren, Spamming, Trojanern, Hacker, Spyware, Phishing-Angriffen oder anderen kriminellen Handlungen Dritter,
- die Vermeidung von Datenverlusten,
- Sicherheitsvorkehrungen an der Infrastruktur des Systempartners, die Schäden an Geräten des Kunden vermeiden sollen.
Galaxus ist in der Wahl der technischen Mittel frei, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen eingesetzt werden, soweit diese nicht anders vertraglich vereinbart wurden. Zu diesen technischen Mitteln gehören beispielsweise Infrastrukturen, Plattformen, Übertragungstechnologien und - protokolle sowie Benutzeroberflächen.
3.6 TV-Plattform, Unterhalt und Systemvoraussetzungen
Aus rechtlichen, technischen oder faktischen Gründen kann ein bestehendes TV-Signal an einem bestimmten Ort verschlechtern oder ganz entfallen.
Galaxus TV bzw. der Systempartner behalten sich vor, die Leistungen vorübergehend zu beschränken oder zu unterbrechen, z.B. wegen Unterhalts- und Wartungsarbeiten, zur Einführung neuer Technologien, zur Behebung von Störungen oder aufgrund von Kapazitätsengpässen. Der Eintritt eines solchen Ereignisses berechtigt den Kunden nicht zur ausserordentlichen Kündigung des Vertrages, einzelner TV-Accounts, von einzelnen Optionen oder zur Rückerstattung von bezahlten Gebühren.
Die Systemvoraussetzungen für die Nutzung von Galaxus TV sind online unter abos.galaxus.ch einsehbar. Die Verfügbarkeit der Dienstleistung oder einzelner Funktionen hängt von den technischen Eigenschaften und dem Softwarestand des jeweils verwendeten Endgeräts ab. Es kann daher vorkommen, dass Galaxus TV auf bestimmten oder veralteten Geräten nicht oder nicht mehr genutzt werden kann. Aus der fehlenden Kompatibilität einzelner Geräte können keine Ansprüche gegenüber Galaxus TV abgeleitet werden.
3.7 Streaming-Qualität, Senderangebot und Technologien
Die von Galaxus TV angegebene Qualität der TV-Streams ist unverbindlich. Galaxus TV garantiert keine Mindest-Streamingqualität. Die tatsächliche Signal- und Bildqualität kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie beispielsweise der Internetverbindung, der genutzten Hardware, der geografischen Lage oder der Netzwerkauslastung und kann somit in der Regel tiefer sein als die angegebene Streaming-Qualität.
Galaxus TV behält sich das Recht vor, das angebotene Senderportfolio sowie deren Bildqualität und/oder einzelne Funktionen wie z.B. Replay jederzeit anzupassen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung der TV-Dienstleistungen, wie z.B. ein bestimmtes Senderangebot oder eine bestimmte Bildqualität, besteht nicht. Die Vornahme solcher Änderungen berechtigt den Kunden nicht zur ausserordentlichen Kündigung des Vertrages, einzelner TV-Accounts, einzelner Optionen oder zur Rückerstattung bezahlter Gebühren.
3.8 Sperrung
Galaxus TV kann TV-Accounts oder andere Leistungen ohne Vorankündigung ganz oder teilweise sperren oder beschränken, wenn
- ein wichtiger Grund vorliegt (Ziffer 2.4.3),
- die Sperrung oder Einschränkung im mutmasslichen Interesse des Kunden ist, z.B. bei Missbrauch durch Dritte, bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der Zahlungspflichten gemäss Ziffer 5.3..
Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung mit geeigneten Mitteln unterrichtet. Die Sperrung oder Einschränkung kann so lange aufrechterhalten werden, bis der Grund der Sperrung bzw. Einschränkung wegfällt. Sofern der Kunde den Grund für die Sperrung oder Einschränkung zu vertreten hat, bleibt die Pflicht des Kunden zur Bezahlung der betroffenen Leistungen während der Sperrung bzw. Einschränkung unberührt. Weiter kann Galaxus TV dem Kunden, vorbehaltlich anders lautender fernmelderechtlicher Vorgaben, für die Sperrung und Entsperrung der betroffenen Leistung eine Gebühr gemäss den auf abos.galaxus.ch publizierten Gebühren in Rechnung stellen.
3.9 Support
Für Support steht dem Kunden unter abos.galaxus.ch ein FAQ mit häufigen Fragen/Antworten sowie ein Kontaktformular zur Verfügung. Zudem kann sich der Kunde zu Geschäftszeiten mit Supportanfragen an den Kundensupport von Galaxus TV wenden. Galaxus TV bemüht sich, Supportanfragen so rasch als möglich zu beantworten garantiert aber weder bestimmte Reaktions- noch Antwortzeiten.
4 Preise, Tarife und Gebühren
Es gelten die jeweils aktuellen auf abos.galaxus.ch publizierten Preise, Tarife und Gebühren. Galaxus TV kann Preise, Tarife und Gebühren auch unmittelbar vor der Nutzung einer bestimmten Leistung bekannt geben. Die Zahlungspflicht beginnt in der Regel mit der Einschaltung der jeweiligen Leistung, z.B. mit der Aktivierung des TV-Accounts. Soweit im Vertrag, insbesondere in der Tarifübersicht bzw. den Tarifdetails nicht abweichend geregelt, gelten folgende weiteren Regelungen:
Zusätzlich zum Abonnement-Preis des TV-Accounts werden Optionen in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich im Leistungsumfang des gewählten Abonnements enthalten.
- Bei kostenpflichtigen Promotionen oder Gutscheinaktionen, die zur Reduzierung einer bestimmten Gebühr führen (z.B. Abonnement-Preis, Preise für Optionen, allfällige Aktivierungsgebühren etc.), erfolgt keine Rückerstattung, falls die betreffende Gebühr nachträglich gesenkt wird.
- Rabatte sind nicht kumulierbar.
5 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
5.1 Allgemein
Die Rechnungen werden aufgrund der technischen Aufzeichnungen von Galaxus TV erstellt. Galaxus TV kann verschiedene Rechnungen des Kunden zusammenfassen und geringfügige Beträge zusammen mit einer nachfolgenden Rechnung in Rechnung stellen. Angebrochene Abrechnungseinheiten werden als volle Einheiten in Rechnung gestellt. Bei der Abrechnung berücksichtigt werden nur Leistungen, für die Abrechnungsdaten vorliegen. Einwände gegen eine Rechnung muss der Kunde mit Begründung per E-Mail innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung an Galaxus TV richten. Andernfalls gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert. Betreffen die Einwände nur einen Teilbetrag der Rechnung, so hat der Kunde den nicht beanstandeten Teilbetrag zu bezahlen. Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zu viel bezahlter Beträge werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit dem nächsten Rechnungsbetrag verrechnet. Mit Vertragsbeendigung oder Beendigung eines TV-Accounts oder einer Option werden alle ausstehenden zugehörigen Forderungen und Beträge fällig. Falls zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung noch Forderungen ausstehend sind oder von Dritten erst zu einem späteren Zeitpunkt eintreffen (z.B. Kosten für zusätzliche kostenpflichtige Dienste von Drittanbietern), können diese auch nach Vertragsbeendigung noch geltend gemacht werden.
5.2 Zahlungsmittel
Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages per gültiger Kreditkarte oder TWINT. Es werden keine anderen Formen von Zahlungseingängen akzeptiert. Die Bezahlung per TWINT ist ausschliesslich für Privatkunden gestattet. Das Zahlungsmittel wird für eine wiederkehrende Verbuchung im Profil hinterlegt. Es werden nur die auf abos.galaxus.ch ausgewiesenen Kreditkartenanbieter akzeptiert.
Die Rechnungsstellung bzw. Verbuchung der Kreditkarte oder TWINT erfolgt automatisiert monatlich rückwirkend.
5.3 Verzug
Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, insbesondere weil die Abbuchung aufgrund kundenseitiger Restriktionen in Bezug auf die Kreditkarte oder TWINT nicht ordnungsgemäss durchgeführt werden kann, so gerät der Kunde sofort und ohne Weiteres in Verzug. Der Verzug tritt auch dann ein, wenn der Kunde Einwände gegen einen Teilbetrag der Rechnung erhebt, den nicht beanstandeten Teilbetrag jedoch nicht bezahlt.
Galaxus TV behält sich das Recht vor, Verzugszinsen von 5% geltend zu machen. Der Kunde trägt darüber hinaus sämtliche Kosten, die Galaxus TV durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere wird dem Kunden nach einer ersten kostenlosen Zahlungserinnerung, die per SMS oder E-Mail erfolgt, pro weitere Zahlungserinnerung eine Gebühr von CHF 30.– in Rechnung gestellt. Galaxus TV kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen. Der Kunde hat hierfür Mindestgebühren zu bezahlen und diese dem beigezogenen Dritten direkt zu entrichten. Über die Mindestgebühren hinaus hat der Kunde individuelle Aufwände und Auslagen des beigezogenen Dritten zu bezahlen, die für das Inkasso notwendig sind. Befindet sich der Kunde in Verzug, kann Galaxus TV, soweit gesetzlich zulässig, die Leistungserbringung in Bezug auf einzelne oder alle Leistungen unterbrechen, weitere schadensmindernde Massnahmen treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
5.4 Ausserordentliches Nutzungsverhalten
Galaxus TV ist nicht verpflichtet, das Nutzungsverhalten des Kunden zu überwachen. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Zweifel an der Zahlungswillig- bzw. Fähigkeit des Kunden kann Galaxus TV alle oder einzelne Leistungen sofort sperren oder vom Kunden eine Sicherheit (z.B. in Form einer Vorauszahlung) verlangen.
6 Pflichten/Leistungen des Kunden
6.1 Bezahlung
Der Kunde ist verpflichtet, die bezogenen Leistungen fristgerecht zu bezahlen.
6.2 Rechts- und vertragskonforme Nutzung und Missbrauch
Die Leistungen von Galaxus TV sind bei Privatkunden ausschliesslich für den üblichen und durchschnittlichen privaten Gebrauch, bei Geschäftskunden ausschliesslich für den üblichen und durchschnittlichen geschäftlichen Gebrauch bestimmt. Darunter wird die normale, nicht kommerzielle Nutzung des Anschlusses mit Endgeräten für zum Empfang von TV-Dienstleistungen verstanden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte ganz oder teilweise geschützt sind (Urheberrechtsschutz oder anderweitiger immaterialgüter-rechtlicher Schutz). Eine Bearbeitung, Veränderung, Vervielfältigung, Auslesung aus dem Endgerät oder anderweitige Weiterverwendung der empfangenen Inhalte ist untersagt. Insbesondere ist der Empfang und die Ausstrahlung solcher Inhalte an öffentlichen Orten wie Cafés, Restaurants, Hotels, Kinos, Theatern, Schaufenstern etc. sowie die Vermietung oder Aufnahme von Programmen zur Verwendung ausserhalb des privaten Kreises unzulässig.
Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der Leistungen verantwortlich. Weiter dürfen die Leistungen nicht missbräuchlich, d.h. in vertrags- oder rechtswidriger Weise genutzt werden. Als rechts- bzw. vertragswidrig und/oder missbräuchlich gelten insbesondere
- eine Zweckentfremdung bzw. nicht bestimmungsgemässe Verwendung der Leistungen,
- die Belästigung oder Beunruhigung von Dritten, insbesondere die Behinderung von Dritten,
- Hacking (z.B. Eindringversuche in die Infrastruktur Dritter), Ausspionieren anderer Nutzer oder von deren Daten und betrügerische Angriffe (z.B. Phishing),
- ein Weitervertrieb oder unentgeltliche Überlassung der Leistungen,
- die Bereitstellung des TV-Accounts in Form einer öffentlich zugänglichen Nutzung für Dritte,
- das geschäftsmässige Erbringen von Dienstleistungen wie Webseiten-Hosting und anderen Services (VPN, Downloadportal, etc.),
- die Verbreitung von unlauterer Massenwerbung (Spam),
- die Verbreitung von schädlicher Software (z.B. Viren, Trojaner, etc.),
- der Anschluss von nicht kompatiblen Geräten an die Infrastruktur des Systempartners oder Geräten, die die Systeminfrastruktur beschädigen können,
- der unerlaubte Zugriff auf oder die unerlaubte Benutzung von Daten, Systemen und -Elementen,
- eine übermässige Nutzung, die zu einer Systemüberlastung führt oder führen kann.
Weist Galaxus TV nach oder bestehen Anzeichen, dass die Nutzung der Leistungen durch den Kunden erheblich vom üblichen privaten oder geschäftlichen Gebrauch abweicht oder der Kunde (oder Personen unter seiner Verantwortung) die Leistungen rechts- oder vertragswidrig oder missbräuchlich nutzt, ist Galaxus TV berechtigt, den Kunden zur rechts- und vertragsgemässen Nutzung anzuhalten, die Leistungen ohne Vorankündigung entschädigungslos zu ändern, zu sperren oder einzuschränken (z.B. mittels Limiten), den Vertrag oder den betreffenden Anschluss frist- und entschädigungslos aufzulösen, andere geeignete Massnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Schadloshaltung von Ansprüchen Dritter zu verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss bzw. bei der Registrierung/Bestellung. Bestehen Anzeichen einer rechts- oder vertragswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung, ist der Kunde verpflichtet, Galaxus TV Auskunft über die Nutzung zu erteilen. Weiter hat der Kunde bei einem festgestellten oder drohenden Missbrauch der Leistungen (auch ein solcher zu Lasten des Kunden) Galaxus TV über die auf abos.galaxus.ch ausgewiesenen Kontaktkanäle zu benachrichtigen.
6.3 Verantwortung für Nutzung des TV-Accounts
Der Kunde ist für jede Benutzung seines TV-Accounts, auch für eine solche durch Drittpersonen, verantwortlich.
Der Kunde hat insbesondere alle infolge Nutzung der von Galaxus TV bezogenen Leistungen in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Galaxus TV kann dem Kunden die Möglichkeit gewähren, mehrere TV-Accounts unter demselben Vertrag zu beziehen. Der Kunde trägt als Vertragsinhaber jederzeit die volle Verantwortung für die rechts- und vertrags- konforme und missbrauchsfreie Erfassung der persönlichen Angaben aller Personen, welche seinen TV-Account nutzen, sowie für die Bezahlung sämtlicher Rechnungen infolge Nutzung dieses TV-Accounts. Im Falle einer rechts- oder vertragswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung des TV-Accounts oder bei Zahlungsrückständen oder -ausfällen ist Galaxus TV berechtigt, geeignete Massnahmen zu ergreifen.
Überlässt der Kunde seinen TV-Account oder weitere von Galaxus TV bezogene Leistungen Minderjährigen zur Nutzung, ist er für die Einhaltung der massgeblichen Jugendschutzbestimmungen verantwortlich.
6.4 Installation, Internetverbindung und Geräte des Kunden
Installation und Deinstallation der für den Bezug der TV-Dienstleistungen benötigten Applikation(en) ist in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
Galaxus TV ist ein Angebot, das ausschliesslich über das Internet genutzt werden kann und unabhängig vom gewählten Internetanbieter verfügbar ist. Für die Nutzung wird eine stabile Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite benötigt. Für eine ausreichend stabile Internetverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich.
Der Empfang der TV-Leistungen setzt den Einsatz geeigneter und kompatibler Endkundengeräte (z. B. Smart-TV, TV-Box, Computer, Notebook, Smartphone, Tablet, etc.) durch den Kunden voraus. Der Kunde ist für die Anschaffung, Einrichtung, Funktionstüchtigkeit und Rechtskonformität dieser Geräte selbst verantwortlich. Galaxus TV gewährt dem Kunden keinen Investitionsschutz. Der Kunde anerkennt, dass Galaxus TV berechtigt ist, die technische Umgebung des Heimnetzwerks, einschliesslich der Qualität der TV-Leistungen, auf Mängel zu analysieren und dem Kunden entsprechende Empfehlungen abzugeben.
6.5 Sicherheitsanweisungen, Passwörter, etc.
Der Kunde hat die von Galaxus TV mitgeteilten oder publizierten Sicherheitsweisungen zu befolgen. So hat der Kunde insbesondere Daten regelmässig zu sichern und Zugangsdaten (Login) sorgfältig aufzubewahren und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.
Der Kunde hat seine Geräte und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Er hat dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass seine Geräte für die Verbreitung von rechtswidrigen oder sonst wie schädlichen Inhalten, insbesondere unlauterer Massenwerbung (Spam), betrügerischer Nachrichten (Phishing E-Mails/SMS) und schädlicher Software (Viren, Trojaner, etc.) verwendet werden.
6.6 Kundenangaben
Der Kunde hat bei der Registrierung/Bestellung seine Identität korrekt zu erfassen.
Der Kunde ist verpflichtet, im Kundenkonto seine Vertrags-, Rechnungs- und E-Mail-Adresse sowie die Angaben von denjenigen Personen, welche die ihm zugeordneten Anschlüsse nutzen, jederzeit aktuell zu halten.
Die vom Kunden angegebene und im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse gilt als primäre Zustelladresse des Kunden. Entsprechend übermittelt Galaxus TV dem Kunden vertragsrelevante Informationen (z.B. Rechnungen, Mahnungen, Änderungen der Leistungen und/oder Vertragsbedingungen, betriebliche Informationen wie Wartungsarbeiten etc.) in der Regel an diese E-Mail-Adresse oder stellt ihm diese Informationen auf andere geeignete Weise zur Verfügung (z.B. im Kundenkonto). Solcherart übermittelte bzw. zur Verfügung gestellte Informationen gelten als rechtsgültig zugestellt. Galaxus TV ist berechtigt, ihre Leistungen so lange zurückzuhalten, bis der Kunde die Daten richtig und vollständig angegeben und seine Identität nachgewiesen hat. Die Pflicht des Kunden zur Bezahlung der Leistungen bleibt davon unberührt.
7 Haftung von Galaxus TV
Im Falle von Vertragsverletzungen haftet Galaxus TV, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft, für nachgewiesene direkte Sach- und Vermögensschäden pro Schadensereignis bis zu einem Gegenwert der während des letzten Vertragsjahres bezogenen Leistungen des betroffenen TV-Accounts, maximal jedoch bis CHF 50’000. Die Haftung für indirekte bzw. Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn und Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Weiter haftet Galaxus TV nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger oder missbräuchlicher Nutzung ihrer Leistungen durch den Kunden (oder Personen unter seiner Verantwortung).
Galaxus TV übernimmt keine Haftung in Fällen höherer Gewalt oder für Schäden, die Galaxus TV, der Systempartner oder andere zur Vertragserfüllung beigezogenen Dritte nicht zu vertreten haben oder die durch die Sperrung oder Kündigung von Leistungen durch Galaxus TV entstanden sind. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, die von keiner Partei zu vertreten sind, darunter insbesondere auch Stromausfall und das Auftreten schädlicher Software (z.B. Viren). In Fällen höherer Gewalt ist Galaxus TV darüber hinaus von ihrer Leistungspflicht befreit.
8 Weitere Bestimmungen
8.1 Geistiges Eigentum
Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, zeitlich beschränkte und nicht ausschliessliche Recht zur vertragsgemässen Nutzung der vereinbarten Leistungen von Galaxus TV. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus dem Vertrag. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden nicht zu. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Leistungen und Produkten von Galaxus TV verbleiben bei Galaxus TV oder den jeweils berechtigten Dritten.
Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte von Dritten und wird Galaxus TV dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde Galaxus TV vollumfänglich schadlos zu halten.
8.2 Übertragung
Die Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Galaxus TV. Galaxus TV ist berechtigt, einen Parteiwechsel zu akzeptieren, bei welchem die Parteien ihre Zustimmung über das Kontaktformular auf helpcenter.abos.galaxus.ch abgeben. Galaxus TV ist berechtigt, den Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus (inkl. Forderungen) ohne Zustimmung des Kunden an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.
8.3 Weitere Bestimmungen
Galaxus TV behält sich vor, die Leistungen und/oder Vertragsbedingungen (inkl. Preise, Tarife und Gebühren sowie diese AGB) jederzeit zu ändern oder einzelne Leistungen einzustellen. Über Änderungen wird der Kunde auf geeignete Weise informiert (z.B. via E-Mail, im Kundenkonto, auf der Rechnung oder auf abos.galaxus.ch). Ausgenommen davon sind Änderungen bezüglich des Senderangebotes, der Streamingqualität oder von Optionen. Galaxus TV teilt dem Kunden Änderungen, die für diesen mit einem erheblichen Nachteil verbunden sind (z.B. ein wesentlich höherer Preis des TV-Accounts, die Einstellung oder wesentliche Einschränkung einer Leistung), rechtzeitig im Voraus mit. Diesfalls kann der Kunde den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ohne Kostenfolge kündigen. Betrifft die Änderung eine bestimmte Leistung (z.B. eine Option), so bezieht sich das Kündigungsrecht ausschliesslich auf diese Leistung. Unterlässt der Kunde die Kündigung, gelten die Änderungen als akzeptiert. Preisanpassungen infolge einer Änderung gesetzlicher Vorgaben (z.B. die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes), Preisanpassungen von Drittanbietern (z.B. von Mehrwertdiensten) berechtigen nicht zur Kündigung. Galaxus TV kann dem Kunden nach Erhalt der Kündigung nach ihrer Wahl eines der folgenden Ersatzangebote unterbreiten:
- die ganz oder teilweise Weitergeltung der bisherigen Vertragsbedingungen oder
- die Kompensation der dem Kunden durch die Änderung entstehenden Mehrbelastung mit geeigneten Mitteln.
Senkt Galaxus TV Preise, kann sie gleichzeitig allfällig gewährte Rabatte anpassen.
Vom Kunden gewünschte Änderungen oder kundenspezifische Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Galaxus TV.
8.4 Verrechnung
Der Kunde verzichtet bezüglich sämtlicher Forderungen gegen Galaxus TV auf sein Verrechnungsrecht.
9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich. Zwingende Gerichtsstände (z.B. bei Konsumenten der Gerichtsstand an deren Wohnsitz gemäss Art. 32 ZPO) bleiben vorbehalten.